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BA schließt Start der Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 aus

Archivmeldung vom 08.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schließt ein Inkrafttreten der geplanten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 kategorisch aus und schlägt stattdessen die schrittweise Einführung der Reform erst ab 1. Juli 2025 vor.

Das geht aus der Stellungnahme der Nürnberger Behörde für die Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung im Bundestag am kommenden Montag hervor, über welche die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) berichtet. "Der geplante Termin des Inkrafttretens (01.01.2025) ist für die BA aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen nicht mehr zu realisieren", heißt es in der Stellungnahme der BA. 

"Aufgrund der vielen organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die die Kabinettsvorlage noch immer offen lässt, sowie der umfangreichen erforderlichen IT-Anpassungen kann die Zeitschiene zur Umsetzung nur grob bestimmt werden", heißt es in dem Papier. "Erst nach Vorliegen des im Gesetzgebungsprozess durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetzestext kann die konkrete Umsetzungsplanung erfolgen. Aus diesen Gründen und der Notwendigkeit Personal für 5.355 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zu rekrutieren und zu qualifizieren ist der Inkrafttretenstermin zum 01.01.2025 für die BA nicht mehr zu realisieren. Die BA schlägt daher einen schrittweisen Einstieg in die Kindergrundsicherung ab dem 01.07.2025 vor", schreibt die Behörde. Sie mahnt die Bundestagsparteien zudem, noch Regelungslücken im Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu schließen. 

"Der Gesetzesentwurf lässt offen, in welcher Intensität und mit welcher Verbindlichkeit die jungen Menschen, die aufgrund eines eigenen Anspruchs auf Kindergrundsicherung keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben (ca. 400.000 Personen), künftig beraterisch und vermittlerisch betreut werden sollen. Dies ist zwingend im parlamentarischen Verfahren zu regeln, um den Berufseinstieg vieler junger Menschen nicht zu gefährden. Ohne die Konkretisierung kann die BA keine Erfüllungsaufwände für die Betreuung und Vermittlung der jungen Menschen beziffern", warnt die Behörde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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