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Rente mit 63: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden unbürokratisch geprüft

Archivmeldung vom 25.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Bei der abschlagsfreien Rente mit 63 will die "Deutsche Rentenversicherung Bund" Zeiten der Arbeitslosigkeit möglichst unbürokratisch prüfen. "Wenn jemand 45 Jahre durchgehend gearbeitet hat, ist es für uns relativ einfach, die Rente zu bewilligen. Aufwändig wird es, wenn wir Zeiten der Arbeitslosigkeit mit anrechnen müssen", sagte Rentenversicherungs-Präsident Axel Reimann im Interview mit dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstagausgabe).

Nach dem Gesetz würden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs bei den 45 Jahren berücksichtigt, nicht dagegen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe. "Da verfügen wir nicht in allen Fällen über die entsprechenden Unterlagen, um zwischen den Zeiten unterscheiden zu können. Bei der Prüfung werden wir aber so unbürokratisch wie möglich vorgehen", kündigte Reimann an. Anfang Juli habe es rund 50.000 Anträge gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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