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WestLB-Vorstände widerrufen Aussage

Archivmeldung vom 11.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Überraschende Wende bei der WestLB: Nach der Abberufung von Vorstandschef Dr. Thomas Fischer und Risikovorstand Mathis van den Adel kommen nun auch die weiterhin amtierenden Vorstände unter Druck.

Vize-Chef Norbert Emmerich, Finanzvorstand Hans-Jürgen Niehaus und Kapitalmarkt-Vorstand Werner Taiber haben nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' gegenüber der mit der Untersuchung des Falles WestLB befassten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeräumt, wichtige Passagen der von ihnen persönlich unterzeichneten Stellungnahme vom 24. Juli 2007, die Aufsichtsratschef Dr. Rolf Gerlach schwer belastete, widerrufen.

In der Stellungnahme, die 'Capital' vorliegt, wird behauptet, dass Gerlach bei einem Treffen am 24. November 2006, dem auch Emmerich und Niehaus persönlich beiwohnten, über die schwierige Lage der Bank informiert wurde. "Dabei wurden unter anderem die Risiken aus dem Aktienspread-Positionen VW, BMW und Metro eingehend dargestellt", heißt es in der Stellungnahme. "In dem Zusammenhang wurde auch auf das aus damaliger Sicht Extremverlust-Szenario BMW hingewiesen."

"Die Vorstände haben ihre Aussage inzwischen widerrufen," zitiert 'Capital' eine BaFin-Sprecherin. Die WestLB selbst will den Vorgang nicht kommentieren. Kommt es zu diesen Abgängen, würde die WestLB bis auf weiteres von Bank-Chef Alexander Stuhlmann und Kapitalmarkt-Vorstand Werner Taiber geführt werden. Diese Lösung werde von der Bankenaufsicht toleriert. "Wichtig ist lediglich, dass es mindestens zwei Vorstände gibt. Wir achten streng auf die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips", bestätigte eine BaFin-Sprecherin.

Für Ende des Monats wird der endgültige Prüfungsbericht erwartet, der belegen soll, wie und wann der Vorstand von den millionenschweren Risiken wusste und wann er den Aufsichtsrat informiert hat. Die Bankenaufsicht BaFin wolle dann entscheiden, "ob weitere bankaufsichtsrechtliche Schritte erforderlich sind".

Quelle: Pressemitteilung Capital

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