Gewerkschaft will im Namen ausländischer Schlachter klagen
Archivmeldung vom 14.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttAngesichts anhaltender Missstände im Umgang mit ausländischen Werkvertragsarbeitern will die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wenn nötig für diese vor Gericht ziehen. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte NGG-Chefin Michaela Rosenberger: "Nur so kann sichergestellt werden, dass Mängel auch abgestellt werden. Viele Beschäftigte trauen sich aus Angst um ihren Job nicht, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen." Deswegen forderte Rosenberger ein sogenanntes Verbandsklagerecht für die Gewerkschaft.
Die NGG-Vorsitzende bemängelte, dass gerade in der Fleischwirtschaft "noch vieles im Argen" liege. Ungeachtet einer Selbstverpflichtung großer Unternehmen aus der Branche gebe es nach wie vor Beschwerden über Lohndrückerei und schlechte Unterbringung. "Die Unternehmen der Fleischwirtschaft nehmen ihre Verantwortung gegenüber den in Werkverträgen Beschäftigten weiterhin oft nur mangelhaft wahr", so Rosenberger. Subunternehmen schicken ihre Arbeiter an die Schlachtbänder. So sparen Fleischkonzerne Geld. Auch in anderen Branchen wird der Werkvertrag angewendet.
Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft, verwies hingegen auf die Erfolge der Selbstverpflichtung, der sich mittlerweile 23 Unternehmen angeschlossen hätten. Mehr als 40.000 Beschäftigte profitierten davon, etwa die Hälfte davon Leih- oder Werkvertragsarbeiter. Zudem verwies er auf regelmäßige Kontrollen des Zolls, bei denen nur selten Verstöße gegen den Mindestlohn entdeckt würden.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)