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Deutsche Umwelthilfe geht rechtlich gegen Amazon vor

Archivmeldung vom 05.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen beim Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, haben hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit. Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Verbrauchertests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Nach Einschätzung der DUH verstößt Amazon damit gegen das Elektrogesetz. Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die DUH ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 5. Februar 2018 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern eine gesetzeskonforme Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen gewährt.

Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch für quecksilberhaltige Energiesparlampen. Zu deren Rückgabe bietet Amazon Verbrauchern den kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der Deutschen Post an. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen, wegen der Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers, ausgeschlossen ist.

"Amazon verweigert Verbrauchern nicht nur eine legale Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen, sondern täuscht diesen zu Unrecht eine ordnungsgemäße Entsorgungsmöglichkeit vor. Ganz offenkundig werden zur Ertragsmaximierung Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und die Gesundheit der Mitarbeiter des Logistikpartners aufs Spiel gesetzt. Weil Energiesparlampen geringe Mengen Quecksilber beinhalten, eignen sich diese wegen der Bruchgefahr nicht für den Paketversand. Deshalb lehnt die Deutsche Post mit ihrem Rücknahmesystem Electroreturn den Paketversand von Altlampen ab. Trotzdem versendet Amazon Rücksendeetiketten für den Versand von Leuchtkörpern mit Electroreturn", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Sollte Amazon sein unverantwortliches Handeln nicht sofort stoppen und seinen Kunden eine verbraucherfreundliche und gesetzeskonforme Rückgabemöglichkeit für Energiesparlampen anbieten, wird die DUH weitere rechtliche Schritte einleiten und notfalls vor Gericht ziehen.

"Es ist nicht akzeptabel, dass Amazon als Zugpferd der gesamten Internet-Handelsbranche noch immer keine verbraucherfreundlichen Sammelmöglichkeiten für Energiesparlampen anbietet. Für Lampen gibt es Sammelsysteme, die ihre Boxen im stationären Handel aufstellen. Auch Onlinehändler können sich an einem solchen System beteiligen und so verbraucherfreundliche und sichere Rückgabemöglichkeiten anbieten. Das ausschließliche Angebot der paketgestützten Rücknahme von Energiesparlampen ist gefährlich und unpraktikabel", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Links: Informationen zur Rückgabe alter Elektrogeräte: http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/

Informationen zu Energiesparlampen: http://www.duh.de/energiesparlampe/energiesparlampen/

Informationen zu Elektrogeräten: http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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