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Bundeskartellamt bringt sich als neue Verbraucherschutzbehörde ins Spiel

Archivmeldung vom 30.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat sich als neue Verbraucherschutzbehörde ins Spiel gebracht. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, kritisierte im Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau", dass viele Anbieter ignorieren würden, dass in Europa bei elektronischen Geräten eine Garantiefrist von zwei Jahren gilt. "Das ist in meinen Augen ein großes Ärgernis. Das würde ich als Chef einer Verbraucherschutzbehörde gerne ändern."

Zwar wollte der oberste deutsche Wettbewerbshüter für seine Behörde nicht explizit neue Kompetenzen einfordern. "Wenn man aber darüber nachdenkt, eine staatliche Stelle mit Verbraucherschutzbelangen zu beauftragen, dann wären wir dafür natürlich geeignet", sagte Mundt. "Ich glaube, wir können das. Wir haben Erfahrung mit der Sanktionierung von Unternehmen."

Die Überwachung im deutschen Verbraucherschutz ist zersplittert. Einen Großteil der Last tragen die Verbraucherzentralen. Sie können aber keine Bußgelder aussprechen, sondern müssen mühsam über Gerichtsverfahren die Abmahnung eines Unternehmens erreichen. Eine zentrale Behörde, die schnell und effizient dafür sorgen kann, dass Firmen die Spielregeln einhalten, gibt es nicht. Unter Verbraucherschützern wird seit einiger Zeit intensiv eine Debatte darüber geführt, ob die Wettbewerbshüter diese Aufgaben übernehmen können. Die Niederlande und Dänemark praktizieren dieses Modell bereits.

Mundt kritisierte die "vielen kleinen, fast alltäglichen Verstöße" der Unternehmen. Wenn die Verbraucher etwa wegen zu kurzer Garantiefristen vor Gericht ziehen würden, würden sie diese Verfahren gewinnen. "Das veranlasst aber beispielsweise die Unternehmen nicht, ihre Garantiebedingungen anzupassen." Möglich wäre, dass in solchen Fällen künftig eine staatliche Behörde ein Bußgeld ausspricht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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