Handel greift Gebührenmodell der Kreditkartenanbieter an
Archivmeldung vom 07.09.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) prüft derzeit eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die so genannten „Interchange- Gebühren“ im Kreditkartengeschäft.
Dabei erheben die Mitgliedsbanken von MasterCard und
Visa von den Hausbanken der Händler (Acquirer) eine Gebühr auf jede
Transaktion, die diese dann an die Händler weitergeben. Dies berichtet
die Financial Times Deutschland.
Es wird argumentiert, dass die
Interchange-Gebühren eine unzulässige Preisabsprache zwischen den
Mitgliedsbanken darstellen. Außerdem würde die Gebühr wie eine Steuer
wirken, da die Kosten durch die Preiserhöhungen nicht nur an den
Kreditkartenzahler, sondern auch an die Kunden weitergegeben werden.
Dabei würden die Banken mehr Umsätze verbuchen, als ihnen an Kosten
entstünden.
Anlass für die Prüfung des HDE ist ein Urteil der
britischen Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trading (OFT). Diese hatte
die Erhebung der Interchange-Gebühren, die Mitgliedsbanken von
MasterCard zwischen 2000 und 2004 eingenommen hatten, als Verstoß gegen
das Wettbewerbsrecht bezeichnet.
Sollte es zu einer Reduzierung
oder einem Wegfall der Gebühr kommen, könnte das für die deutschen
Banken erhebliche Einbußen zur Folgen haben. Würde der derzeit gültige
Satz von 1,4 Prozent auf 0,55 Prozent reduziert, müssten die Banken
einen jährlichen Verlust von 8,37 Euro pro Karte hinnehmen. Allerdings
könnten die Banken diesen Verlust über eine Erhöhung der Jahresgebühr
wieder ausgleichen. Außerdem würden dadurch wieder mehr Händler
Kreditkarten akzeptieren, was letztendlich auch den Banken zugute
kommen würde, meint Hugo Gottschalk, Geschäftsführer der
Unternehmensberatung PaySys.
Pressemitteilung Banktip.de vom 07.09.2005