15 500 ausländische Abschlüsse in Gesundheits- und Krankenpflege im Jahr 2019 anerkannt
Archivmeldung vom 26.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttIm Jahr 2019 wurden bundesweit 42 500 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren 65 % aller Anerkennungen (27 700) in medizinischen Gesundheitsberufen zu verzeichnen.
Das entspricht einem Plus von 24 % gegenüber dem Jahr 2018 (22 300). 15 500 Anerkennungen erfolgten alleine bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern (+49 % gegenüber 2018). Damit setzte sich der positive Trend der letzten Jahre fort: Seit 2016 (5 600) hat sich die Zahl der Anerkennungen in diesem Beruf annähernd verdreifacht.
Die Philippinen (2 900), Bosnien und Herzegowina (2 300) und Albanien (1 300) waren 2019 neben den EU-Mitgliedsstaaten (2 600) die häufigsten Ausbildungsstaaten bei der Anerkennung dieses Berufs. Der zweithäufigste anerkannte Beruf war Arzt/Ärztin (7 400). Es folgen Anerkennungen der länderrechtlich geregelten Berufe Ingenieur/-in (2 800), Lehrer/-in (2 000) und Erzieher/-in mit 900 Anerkennungen.
Berufsabschlüsse aus Syrien am häufigsten anerkannt
Unter allen 42 500 positiv beschiedenen Anträgen wurden am häufigsten in Syrien erworbene Abschlüsse (4 100) anerkannt, wenngleich 2019 seltener (-15 %) als noch 2018 (4 800). Danach folgen Abschlüsse aus Bosnien und Herzegowina (3 500), den Philippinen (3 000), Serbien (2 900), Polen (2 100) und Rumänien (2 100). Den mit Abstand größten Zugewinn verzeichneten Anerkennungen von Berufsabschlüssen aus den Philippinen (+1 700). Nach Regionen betrachtet lagen Anerkennungen von Abschlüssen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (12 500), übrigem Europa (14 300) und Asien (11 700) deutlich vor anderen Regionen der Welt.
Insgesamt 57 300 bearbeitete Anerkennungsverfahren, davon 58 % von Frauen
Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen im Jahr 2019 rund 57 300 (2018: 50 500) Anerkennungsverfahren, darunter 43 100 Neuanträge (2018: 39 100). Der überwiegende Teil (78 %) der bearbeiteten Verfahren (44 600) unterlag dem Bundesrecht, 22 % (12 700) dem Landesrecht. Gut vier von fünf Verfahren betrafen reglementierte Berufe (47 000), ein Fünftel nicht reglementierte Berufe (10 300). Über die Hälfte (58 %) der Verfahren wurde von Frauen beantragt (33 500), der Großteil davon für die Anerkennung eines medizinischen Gesundheitsberufs (23 400).
Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.
Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Statistik
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Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)