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Familienstreit bei Tönnies flammt neu auf

Archivmeldung vom 22.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tönnies Fleischwerk in Rheda-Wiedenbrück
Tönnies Fleischwerk in Rheda-Wiedenbrück

Foto: Daidalus
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der jahrelange Streit zwischen Clemens Tönnies, dem 63-jährigen Chef des Fleischkonzerns Tönnies, und seinem Neffen Robert (41) ist wieder mit voller Wucht entbrannt.

Robert Tönnies, der mit 50 Prozent am Konzern beteiligte jüngere Sohn des 1994 verstorbenen Unternehmensgründers Bernd Tönnies, geht mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die im Juni vom größten deutschen Schlachtkonzern verkündete Übernahme von zwei Werken des schweizerischen Wurstwarenherstellers Bell Food vor. Das berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische in ihrer Montagsausgabe. Um das Geschäft noch zu verhindern, habe Tönnies beim Landgericht Bielefeld einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die Tönnies-Holding und drei Geschäftsführer - darunter seinen Onkel - gestellt.

Konkret geht es um die Bell-Food-Standorte Suhl in Thüringen sowie Börger im Emsland mit zusammen rund 400 Mitarbeitern. Robert Tönnies ist gegen den Kauf und fühlt sich bei der Entscheidung übergangen. Es soll um eine Investition im Volumen von 15 Millionen Euro gehen, die er für eine Belastung des Konzerns hält.

Mehr als fünf Jahre lang schwelte die Tönnies-Fehde, die in mehreren Gerichtsprozessen öffentlich ausgetragen wurde und als "Schlacht der Schlachter" bundesweit Beachtung fand. Unter anderem hatte der Neffe, der sich von der Konzernführung ausgeschlossen fühlte, versucht, ein Mitspracherecht zu erstreiten, das seiner Unternehmensbeteiligung entspricht. Im April 2017 einigten sich die Kontrahenten dann auf einen "Friedensvertrag", demzufolge Clemens und Robert Tönnies mit fünf weiteren Managern in einen Beirat einziehen, der zu wichtigen Entscheidungen gehört werden soll.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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