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Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV auf neuem Rekord-Niveau

Archivmeldung vom 14.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die Zahl der Widersprüche und Klagen von Hartz-Empfängern gegen Jobcenter ist im August auf ein neues Rekord-Niveau gestiegen. Wie die "Bild-Zeitung" berichtet, registrierte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im August 63.526 neue Widersprüche und 13.391 neue Klagen von Hartz IV-Empfängern. Das waren die höchsten von der BA veröffentlichten Monatswerte.

Insgesamt waren Ende August 196.880 Widersprüche und 200.544 Klagen bei Sozialgerichten anhängig. In einigen Regionen legt jeder zweite Hartz-Haushalt Widerspruch ein. Im Kreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) lag die Widerspruchsquote bei 52 Prozent im Hochtaunuskreis (Hessen) bei 50,4 Prozent.

DGB fordert mildere Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine Reform der Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Vorgeben der Jobcenter halten. Die verhängten Strafen seien vielfach unverhältnismäßig, kritisiert der Gewerkschaftsbund in einem Reformkonzept, das der Bundesvorstand beschlossen hat und dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt. Darin wird unter anderem gefordert, den Vermittlern in den Jobcentern mehr Spielräume bei der Verhängung von Sanktionen einzuräumen und die Kürzung von Leistungen auf maximal 30 Prozent zu begrenzen. Derzeit kann der Hartz-IV-Satz auch ganz gestrichen werden, wenn der Jobsuchende beispielsweise mehrfach einen Ein-Euro-Job ablehnt.

Zudem soll es nach den Vorstellungen des DGB künftig ein Belohnungssystem für engagierte Jobsuchende geben. So sollen die Vermittler die Möglichkeit erhalten, Durchhalte- oder Erfolgsprämien zu zahlen. Denkbar sei auch die Übernahme einer Monatskarte für den Nahverkehr, um die Jobsuche zu unterstützen. "Damit würde die verhaltenspsychologische Erkenntnis berücksichtigt, wonach positive Anreize im Allgemeinen stärker wirken als negative", so der DGB in seinem Positionspapier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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