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Kartellamt droht Facebook mit Sanktionen

Archivmeldung vom 02.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Facebook. Bild: Flickr/McGowan
Facebook. Bild: Flickr/McGowan

Das Bundeskartellamt bereitet mögliche Sanktionen gegen Facebook vor, falls das Unternehmen das Sammeln von Daten ohne Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer nicht einstellt. "Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht. Die Nutzer müssen hinnehmen, dass Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt werden, obwohl sie davon wenig, meistens sogar gar nichts wissen", sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Dies habe man Facebook vor Weihnachten mitgeteilt. "Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert. Dann entscheiden wir, was zu tun ist. Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflichtet sich zu einer anderen Praxis. Oder vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten."

Mundt betonte, dass das Kartellamt nicht ohnmächtig sei gegenüber dem US-Konzern: "Abgesehen davon, dass Facebook auch eine deutsche Tochter hat, gilt im Kartellrecht das sogenannte Auswirkungsprinzip. Gegen einen Verstoß können wir wirksam vorgehen, soweit er sich in der Bundesrepublik auswirkt."

Zudem will Mundt weiter gegen Best-Preis-Klauseln vorgehen: "Auch die können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen." Als Erfolg verwies er auf den Umgang mit Amazon. "Wir haben Amazon davon abgebracht, die Online-Händler auf dem Amazon-Marketplace dazu zu verpflichten, stets bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten zu müssen. Der Händler konnte auf einer anderen Plattform dann keinen niedrigeren Preis als bei Amazon setzen. Das ist eine Best-Preis-Klausel, die dem Verbraucher schadet."

www.rp-online.de

Quelle: Rheinische Post (ots)

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