RWE hat laut Bundestagsjuristen kein Recht auf Entschädigung nach Kohleausstieg
Archivmeldung vom 27.02.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Stromverbraucher und der Staat sind rechtlich nicht verpflichtet, Energiekonzerne wie RWE nach dem Kohleausstieg für das Abschalten von Kraftwerken zu entschädigen. Diese Rechtsposition bekräftigen Bundestagsjuristen in einer neuen Stellungnahme im Auftrag der Grünen, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags war bereits im Oktober 2018 zu dem Schluss gelangt, dass milliardenschwere Entschädigungszahlungen an RWE und Co. nicht notwendig sind. "Die - weiterhin aktuelle - Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzlich angeordnete Stilllegung von Kohlekraftwerken grundsätzlich auch ohne Entschädigungsleistung möglich ist", heißt es nun in der aktuellen Stellungnahme.
Entschädigungen seien nur in solchen Einzelfällen geboten, in denen ansonsten unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verblieben. "Der Bericht der Kohlekommission gibt keine Hinweise auf das Bestehen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen in Bezug auf einzelne Kraftwerke", so die Juristen. Die Kommission hatte im Ausstiegsbeschluss Ende Januar Entschädigungen an die Konzerne dennoch empfohlen, da die Bundesregierung eine solche Aussage zuvor vorgegeben hatte. "Die Milliarden-Forderungen von RWE sind absurd, gerade wenn man sich die Rechtslage anschaut", erklärte dagegen Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. "Warum Krankenpfleger und Polizisten für Kraftwerke zahlen sollen, die seit Jahrzehnten abgeschrieben sind und mit denen RWE schon Milliarden verdient hat, versteht niemand", sagte Krischer.
Quelle: Rheinische Post (ots)