Unternehmensteuerreform darf Mittelstand nicht schwächen
Archivmeldung vom 01.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVor einer anhaltenden Benachteiligung des Mittelstands gegenüber den Konzernen durch die Unternehmensteuerreform hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gewarnt.
"Die
Unternehmensteuerreform entlastet die Klein- und Mittelbetriebe
nicht, sondern schwächt deren Ertragskraft", betonte er bei einem
Parlamentariertreffen des BVMW vor Beginn der heutigen
"Elefantenrunde" beim Bundesfinanzminister zur Reform der
Unternehmensbesteuerung.
Ohoven wandte sich besonders gegen eine unterschiedslose
Hinzurechnung von Zinsaufwendungen, Leasingraten, Mieten, Lizenzen
usw. zur Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform: "Diese
faktische Steuererhöhung trifft den Mittelstand ins Mark, weil er auf
Fremdfinanzierung angewiesen ist. Finanzierungskosten dürfen daher
nicht hinzu-gerechnet werden."
Als schädlich für den Mittelstand bezeichnete er auch die geplante
Abschaffung der degressiven AfA und der Sofortabschreibung für
geringwertige Wirtschaftsgüter. Dies behindere Innovationen und wirke
sich unmittelbar auf Binnennachfrage und Arbeitsplätze aus. "Deshalb
darf es keine Verschlechterung der Abschreibung geben", so Ohoven.
Im Kontext der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer mahnte der Mittelstandspräsident Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit an, um die Fortführung von Unternehmen beim Generationenwechsel zu sichern. "Das übertragene Betriebsvermögen bei Klein- und Mittelbetrieben muss sofort von der Erbschaftsteuer befreit werden", forderte Ohoven.
Quelle: Pressemitteilung BVMW