Taxi Deutschland gegen Uber: Uberpop erneut deutschlandweit verboten
Archivmeldung vom 09.06.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Oberlandesgericht Frankfurt hat heute im Berufungsverfahren geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uberpop ist rechtswidrig.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab: "Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt. Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland. Sie arbeiten in guten Jobs, verdienen Mindestlohn und erhalten soziale Sicherheit. Außerdem sind dies die Verbraucher. Denn das von Uber aus Gier missachtete Personenbeförderungsgesetz dient dem Verbraucherschutz.
Das heutige Urteil ist selbst wichtig für Bürger, die niemals Taxi fahren: Denn im Gegensatz zu internationalen Großkapitalunternehmen zahlt der deutsche Taxi- und Mietwagenmarkt jährlich fast 2 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und (Sozial-)Versicherungen."
Uber kann nun noch Revision beantragen und die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen.
Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen - überall auf der Welt ist die Personenbeförderung reguliert. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.
Quelle: Taxi Deutschland (ots)