AWD weist erneute Vorwürfe des NDR zurück
Archivmeldung vom 08.12.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAWD, einer der führenden Finanzdienstleister Europas weist die erneut erhobenen Vorwürfe des Norddeutschen Rundfunks (NDR) über angeblich überhöhte Provisionszahlungen in den Jahren 1999, 2000 und 2001 mit Nachdruck zurück. Bei der ausgeübten Provisionspraxis steht und stand AWD im Einklang mit der geltenden BGH-Rechtsprechung. Mehrfach hat AWD dem NDR gegenüber deutlich gemacht, dass sich Provisionsansprüche aus der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen herleiten.
Auch Behauptungen, es habe erhöhte Zuwendungen des Emissionshauses DCM an AWD gegeben, weist AWD mit Nachdruck zurück. Aus einem aktuellen Schreiben des amtierenden DCM-Vorstands Dr. Jörg Autschbach vom 05.12.2011 ergibt sich eindeutig, dass in keinem der von dem NDR erwähnten DCM/IMF-Fonds an AWD oder die von dem NDR ins Spiel gebrachte Gesellschaft AIMS Provisionen/Sonderzuwendungen in Höhe von insgesamt 15 % oder mehr vertraglich vereinbart oder gezahlt worden sind. Das Schreiben fügen wir dieser Erklärung als Anlage bei.
Bei seiner kampagnenartigen Inszenierung gegen AWD wird der NDR ganz offensichtlich beliefert von dem Hamburger Rechtsanwalt Thiel, der einst selber für ein Unternehmen der AWD-Gruppe tätig war. Augenscheinlich sollen hier im Vorfeld von Verfahren Rechtsauffassungen durch mediale Unterstützung zugunsten einer Partei - der des Rechtsanwaltes Thiel - platziert werden.
Die Rolle des Rechtsanwaltes Thiel und seines Prozessfinanzierungsmodells beleuchtete in einem kritischen Artikel vom 29. September 2011 bereits die "Süddeutsche Zeitung" und enthüllte, dass der von dem Anwalt Thiel angebotene Prozessfinanzierer 30 % der Schadenssumme erhalte. Thiel selbst wurde in der "Süddeutschen Zeitung" mit den Worten zitiert: "Ich agiere nicht nur selbstlos". Kritisch mit der Rolle Thiels setzte sich auch das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) auseinander. Auch diesen Artikel fügen wir hinzu.
Zu einer von dem NDR vorgebrachten und offensichtlich bearbeiteten Provisionsliste halten wir nochmals fest, dass die Provisionspraxis unserer Gesellschaft im Einklang mit der geltenden BGH-Rechtsprechung steht und stand. Darüber hinaus stellen wir klar: Provisionen beziehen sich immer auf die Höhe des vermittelten Gesellschaftsanteils, die in einer der von dem NDR publizierten Listen (vom "14.08.2000") missverständlich als "Gesamtaufwand" bezeichnet ist. Bei korrekter Betrachtung ergibt sich selbst aus der vom NDR vorgelegten Liste ein Provisionssatz von deutlich unter 15 % auf den vermittelten Gesellschaftsanteil.
Grundsätzlich ist zu bedauern, dass sich der NDR zum Steigbügelhalter eines offenkundig profitorientierten Anwalts machen lässt und seine im September 2010 begonnene Kampagne gegen AWD unter Missachtung jeder journalistischen Verhältnismäßigkeit fortsetzt.
Quelle: AWD Holding AG (ots)