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Finanzdienstleister und Mittelständler bisher kaum auf neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU vorbereitet

Archivmeldung vom 08.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Erst 10 Prozent der Finanzdienstleister (z.B. Banken und Versicherer) umfassend vorbereitet

Die Konsequenzen der 3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie sind bisher bei weitem noch nicht von allen Finanzdienstleistern und erst recht nicht vom Mittelstand vollständig erfasst worden. Davon geht das auf Anti-Geldwäsche-Datenbanken spezialisierte Unternehmen
WorldCompliance (www.worldcompliance.com), USA, aus. Die EU-Richtlinie soll in Deutschland in Kürze in Kraft treten. Experten rechnen damit, dass die neue Richtlinie noch im September im
Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und anschließend den zuständigen Bundesministerien überstellt wird. Allen betroffenen Unternehmen werden nach Inkrafttreten etwa 12 bis 18 Monate bleiben, um die der Richtlinie entsprechenden Prozesse zu installieren. Fehlverhalten und Missachten können mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zur Entziehung der Banklizenz geahndet werden. Kernelemente der neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie sind die "15.000 Euro-Regelung" sowie die stärkere Überwachung von so genannten "politisch exponierten
Personen" (PEPs) wie zum Beispiel Abgeordneten und Ministern.

Banken, Versicherer, aber auch Unternehmen wie Juweliere und Autohändler haben nach der 15.000 Euro-Regelung sicherzustellen, dass bei Bar-Transaktionen über 15.000 Euro keine Geldwäsche vorliegt. Dafür sind in den Unternehmen entsprechende Kontrollmechanismen zu
installieren. "Barzahlungen dieser Größenordnung sind in einigen Branchen wie zum Beispiel im Juweliergeschäft nicht unüblich. Die neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie bedeutet daher eine Herausforderung auch für mittelständische Unternehmen", so Dirk Mohrmann,
Geschäftsführer von WorldCompliance. Darüber hinaus sieht die Richtlinie die stärkere Überwachung von PEPs, also z.B. Abgeordneten, Staatssekretären und Ministern - auch auf Bundesland- sowie EU-Ebene - vor. Tritt der Verdacht von Geldwäsche oder Korruption auf, ist
dieser unmittelbar den zuständigen Behörden zu melden. Die neue Richtlinie nimmt in diesem Zusammenhang stärker als bisher auch Geschäftsführer und Vorstände von Finanzdienstleistern in die Pflicht. Bei nachgewiesenem Fehlverhalten bzw. Unterlassung können sie stärker als bislang persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Dennoch sind die Konsequenzen der 3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie bisher nur in einem Teil der Banken- und Versicherer-Vorstände diskutiert und erkannt worden, so WorldCompliance. "Wir nehmen an, dass - sobald der Umfang der Konsequenzen erkannt ist - ein Großteil der Unternehmen eher aktionistisch die Kontrollabteilung personell aufstocken wird, obwohl es effizientere technische Lösungen gibt, um der Richtlinie zu entsprechen. Sicher ist, dass Anti-Geldwäsche- und so genannte Compliance-Spezialisten künftig gefragt sein werden. Die Gehälter werden steigen", so Dirk Mohrmann. WorldCompliance bietet indes eine bereits international genutzte und erprobte Datenbank gegen Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Die
Datenbank enthält detaillierte Informationen über mehr als 600.000 international der Korruption, der Geldwäsche oder des Terrorismus verdächtigter Personen inklusive Details über deren soziale und geschäftliche Netzwerke. Auch Anschrift, Geburtsdatum sowie Passfoto
sind jeweils einsehbar. Die Datenbank bietet zudem die Verknüpfung mit mehr als 850.000 externen Quellenverweisen. Sie wird bereits von Banken, Versicherungen, Investmenthäusern, Anwaltskanzleien und Regierungen in etwa 100 Staaten genutzt - jetzt auch in Deutschland.

Pressemitteilung WorldCompliance vom 08.09.2005

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