Inflationsrate im November 2022 voraussichtlich +10,0 % - zum Vormonat leicht gesunken
Archivmeldung vom 29.11.2022
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Inflationsrate in Deutschland wird im November 2022 voraussichtlich +10,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Oktober 2022 hatte die Inflationsrate bei +10,4 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Oktober 2022 voraussichtlich um 0,5 %.
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate erheblich. Im November 2022 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +21,0 % überdurchschnittlich. Dagegen gibt es bei den Energiepreisen eine leichte Entspannung. Sie sind dennoch 38,4 % höher als im Vorjahresmonat.
Hinweis: Revision in der Verbraucherpreisstatistik
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird in turnusmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2020 neu berechnet. Gleichzeitig werden damit die auf der Basis 2015 berechneten Ergebnisse revidiert.
Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:
Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen. Darüber hinaus bietet das Preis-Kaleidoskop einen Überblick über die Preisentwicklung und die Gewichte verschiedener Güter.
Methodischer Hinweis:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI. Hierzu sind Erläuterungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes und ein Methodenpapier verfügbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)