Umfang atypischer Beschäftigung hat zugenommen
Archivmeldung vom 19.08.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Statistische Bundesamt (Destatis) hat heute im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main mitgeteilt, dass in Deutschland der Anteil atypisch Beschäftigter nach Ergebnissen des Mikrozensus seit 1998 deutlich zugenommen hat: 1998 standen noch fast drei Viertel (72,6%) der Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis, 2008 waren es nur noch 66,0%. Der Anteil atypischer Beschäftigungsformen stieg im gleichen Zeitraum von 16,2% auf 22,2%.
Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Beschäftigungsverhältnis verstanden, das voll sozialversicherungspflichtig, mit mindestens der Hälfte der üblichen vollen Wochenarbeitszeit und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat, was bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nicht der Fall ist. Von atypischen Beschäftigungsformen wird gesprochen, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind. Dazu zählen neben der Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen sowie befristete Beschäftigungen.
Nach Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die zuletzt 2006 durchgeführt wurde, erhielt fast jeder zweite atypisch Beschäftigte (49,2%) einen Bruttostundenlohn unter der Niedriglohngrenze.
Die Niedriglohngrenze wurde nach von der Organisation für ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) international angewendeten Kriterien errechnet. Demnach gilt der Stundenlohn einer Person als Niedriglohn, wenn er weniger als zwei Drittel des Medians aller erfassten Bruttostundenlöhne beträgt. Der Median ist der Wert, der alle erfassten Bruttostundenlöhne genau in zwei Hälften teilt. Im Jahr 2006 lag die so berechnete Niedriglohngrenze bei 9,85 Euro.
Bei der größten Gruppe der atypisch Beschäftigten, den Teilzeitbeschäftigten mit wöchentlich 20 oder weniger Stunden, erhielten knapp ein Fünftel (19,5%) einen Niedriglohn. Befristet Beschäftigte hatten ein Niedriglohnrisiko von 36,0%. Am stärksten waren 2006 die geringfügig Beschäftigten (81,2%) von Niedriglöhnen betroffen. Auch die Zeitarbeit (67,2%) war häufig mit einem Niedriglohn verbunden. Somit lag für alle Kategorien atypisch Beschäftigter das Niedriglohnrisiko deutlich höher als für Personen in einem Normalarbeitsverhältnis. Bei diesen betrug die Niedriglohnquote 11,1%. Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland lag der Niedriglohnanteil bei 20,0%.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass ein Niedriglohn aus Erwerbstätigkeit nicht zwingend zu Armutsgefährdung führt, da hierbei auch soziale Transferleistungen und die Haushaltszusammensetzung eine Rolle spielen. Nach Auswertungen des Mikrozensus für 2008 zeigt sich, dass trotzdem atypisch Beschäftigte nach EU-Definition deutlich häufiger armutsgefährdet sind (14,3%) als Personen in einem Normalarbeitsverhältnis (3,2%). Insgesamt waren in Deutschland 2008 6,2% aller Erwerbstätigen armutsgefährdet.
Die vorliegende Betrachtung der verschiedenen Beschäftigungsformen beschränkt sich auf Personen im Erwerbsalter von 15 bis 64 Jahren, soweit sich diese nicht in Bildung oder Ausbildung befinden.
Quelle: Statistisches Bundesamt