Inflationsrate im Januar 2023 bei +8,7 % Verbraucherpreisindex auf neuer Basis 2020: Inflationsrate im Januar 2023 wieder gestiegen
Archivmeldung vom 22.02.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Inflationsrate in Deutschland - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - lag im Januar 2023 bei +8,7 %. Die Inflationsrate hatte im Dezember 2022 nach der Revisionsberechnung auf das neue Basisjahr 2020 bei +8,1 % und im November 2022 bei +8,8 % gelegen. Damit hat sich der Preisauftrieb zu Jahresbeginn wieder verstärkt. "Nach einer Abschwächung zum Jahresende bleibt die Inflationsrate damit auf einem hohen Stand", sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: "Wir beobachten Preiserhöhungen bei vielen Waren und zunehmend auch bei Dienstleistungen. Besonders spürbar für die privaten Haushalte waren aber auch im Januar die steigenden Preise für Energie und Nahrungsmittel." Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2023 gegenüber Dezember 2022 um 1,0 %.
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird in turnusmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei wurden die Wägungsschemata aktualisiert und methodische Änderungen eingearbeitet. In einem Presse-Hintergrundgespräch am 22. Februar 2023 ab 10 Uhr informiert das Statistische Bundesamt ausführlich zu den methodischen Weiterentwicklungen und zu den Ergebnissen der Revision. Das Hintergrundgespräch kann im Livestream auf www.destatis.de mitverfolgt werden. Mit Beginn des Hintergrundgesprächs wird auf der Übersichtseite der Pressekonferenzen zudem ein ausführliches Hintergrundpapier zur Revision veröffentlicht.
Sondereffekte infolge der Kriegs- und Krisensituation halten weiterhin den Preisauftrieb hoch
Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate weiterhin erheblich. Infolge der Kriegs- und Krisensituation beeinflussen auch Lieferengpässe und Preisentwicklungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen die Inflationsrate, dadurch verteuerten sich auch andere Waren und Dienstleistungen. Um den Preisauftrieb einzudämmen, wurden Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden.
Energieprodukte binnen Jahresfrist um 23,1 % teurer
Die Preise für Energieprodukte lagen im Januar 2023 trotz der Entlastungsmaßnahmen um 23,1 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Dezember 2022 hatte die Teuerung der Energieprodukte bei +20,3 % gelegen. Ursächlich für die Preiserhöhung im Januar 2023 dürfte der Wegfall der "Dezember-Soforthilfe" sein. Hingegen wird der Anstieg bei Energie teilweise durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme begrenzt. Beeinflusst wird die Preisentwicklung bei Energie jedoch durch viele Faktoren, auch durch die internationalen Einkaufspreise.
Im Einzelnen verteuerte sich von Januar 2022 bis Januar 2023 die Haushaltsenergie mit +36,5 % nach wie vor besonders stark: So haben sich die Preise für Erdgas um 51,7 % erhöht und für Fernwärme um 26,0 %. Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe erhöhten sich um 49,6 %, die Preise für leichtes Heizöl lagen um 30,6 % über denen des Vorjahresmonats. Strom verteuerte sich um 25,7 %, trotz Strompreisbremse und Wegfall der EEG-Umlage. Die Preissteigerung bei Kraftstoffen lag mit +7,0 % allerdings unter der allgemeinen Teuerung.
Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 20,2 %
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Januar 2023 um 20,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit blieb die Teuerungsrate hierfür mehr als doppelt so hoch wie die Gesamtinflationsrate. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel veränderte sich somit zu Beginn des Jahres 2023 kaum (Dezember 2022: +20,4 %). Erneut wurden im Januar 2023 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet: Erheblich teurer wurden Molkereiprodukte und Eier (+35,8 %) sowie Speisefette und Speiseöle (+33,8 %). Deutlich spürbare Preisanstiege gab es beispielsweise auch bei Brot und Getreideerzeugnissen (+22,7 %).
Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,6 %
Im Januar 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +7,2 %. Wie stark aktuell auch die Nahrungsmittelpreise Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen, zeigt sich an der Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln: Sie lag deutlich niedriger bei +5,6 %. Dennoch wird an der Teuerungsrate ohne Energie und Nahrungsmittel offensichtlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag diese Kenngröße mit +5,2 % über der Fünf-Prozent-Marke und hat sich aktuell nochmals erhöht.
Waren verteuerten sich gegenüber Januar 2022 um 12,7 %
Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Januar 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,7 %, Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +17,0 % besonders stark. Neben Energie und Nahrungsmitteln sind hier unter anderem Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung (+14,6 %) und Tabakwaren (+8,0 %) deutlich teurer. Die Preise von Gebrauchsgütern lagen binnen Jahresfrist um 6,2 % höher. Auffällig hoch war hier die Teuerung von Möbeln und Leuchten (+10,2 %) sowie von Fahrzeugen (+8,4 %).
Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,5 %
Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Januar 2023 um 4,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 2,0 %. Überdurchschnittlich erhöhten sich die Preise für einzelne Dienstleistungen, zum Beispiel die Wartung und Reparatur von Wohnungen (+16,9 %) sowie Gaststättendienstleistungen (+10,9 %). Binnen Jahresfrist verbilligten sich hingegen nur sehr wenige Dienstleistungen, günstiger waren Telekommunikationsdienstleistungen (-1,1 %).
Im Vormonatsvergleich stiegen die Energiepreise insgesamt um 8,3 %
Im Vergleich zum Dezember 2022 stieg der Verbraucherpreisindex im Januar 2023 um 1,0 %. Die Energiepreise insgesamt erhöhten sich um 8,3 %. Deutliche Preisanstiege gab es hier bei Erdgas (+46,1 %) und Fernwärme (+63,9 %), auch die Preise für Strom zogen an (+6,5 %). Bei Erdgas und Fernwärme wird der Wegfall der "Dezember-Soforthilfe" im Preisanstieg deutlich. Die Preisbremsen für Erdgas und Fernwärme, aber auch für Strom dämpften den Preisanstieg im Januar 2023 nur teilweise. Bei den Mineralölprodukten stand den Preisanstiegen bei Kraftstoffen (+1,9 %) ein Preisrückgang bei leichtem Heizöl gegenüber (-3,3 %). Darüber hinaus mussten die privaten Haushalte erneut mehr für Nahrungsmittel bezahlen (+1,6 %), insbesondere für Molkereiprodukte (+2,6 %). Saisonbedingt gingen vor allem die Preise für Pauschalreisen (-19,1 %), Flugtickets (-15,7 %) und Bekleidungsartikel (-5,4 %) zurück.
Methodische Hinweise:
Das dritte Entlastungspaket wurde von der Bundesregierung verabschiedet und enthält Maßnahmen, die den Energiepreisanstieg begrenzen sollen. So trat bereits im Oktober 2022 die Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 % in Kraft, im November 2022 wurde diese rechtliche Regelung für Flüssiggas rückwirkend ab Oktober 2022 nachgezogen. Zudem wurde als Entlastungsmaßnahme wegen des Energiepreisanstiegs die einmalige Übernahme der Gas- und Wärmerechnung für Dezember 2022 (sogenannte "Dezember-Soforthilfe") beschlossen, die teilweise indexwirksam wurde, jedoch im Januar 2023 wieder wegfiel. Die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 bleibt weiterhin indexwirksam beim Strom. Neu im Jahr 2023 traten die Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom rückwirkend ab Januar 2023 in Kraft. Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den Entlastungsmaßnahmen und der Wirksamkeit auf den Verbraucherpreisindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar (Link).
Darüber hinaus wurde zu Jahresbeginn 2022 die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 angehoben, was daher nicht mehr in die Berechnung der Teuerungsraten für Energieprodukte 2023 einfließt. Eine weitere Erhöhung wurde für das Jahr 2023 ausgesetzt.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI. Diese Unterschiede (Erfassungsbereich, Methodik und Gewichtung) erklären die teilweise deutlichen Abweichungen zwischen VPI und HVPI für Deutschland.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)