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Rentenversicherung rechnet mit Überschuss von mehr als eine Milliarde Euro

Archivmeldung vom 18.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Klauer / pixelio.de
Bild: Thomas Klauer / pixelio.de

Wegen der guten Beitragseinnahmen rechnet die Deutsche Rentenversicherung für 2014 mit einem höheren Überschuss als zunächst angenommen. "Nach der Juli-Schätzung würde sich die Rücklage auf rund 33 Milliarden Euro belaufen. Der Überschuss für 2014 würde demnach rund eine Milliarde Euro betragen. Angesichts der aktuell positiven Entwicklung der Beitragseinnahmen ist anzunehmen, dass der Überschuss noch etwas höher ausfällt", sagte der Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Ob und in welchem Umfang der Beitragssatz im kommenden Jahr sinken kann, sagte er nicht. "Das hängt ganz wesentlich von der Prognosen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Berechnung wird vorausschauend auf das nächste Jahr bezogen sein", sagte er.

Neue Mütterrente zu 90 Prozent ausgezahlt

Die große Mehrheit der Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, hat ihre erhöhte Rente erhalten. "Wir haben bereits für weit mehr als 90 Prozent der Berechtigten die Zahlungen auf den Weg gebracht", sagte Rentenpräsident Axel Reimann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Wir wollen das gesamte Paket Mütterrente bis zum Jahresende erledigt und die entsprechenden Zahlungen auf den Weg gebracht haben", sagte er. "Wir sind dabei sehr gut im Zeitplan." Noch nicht vollständig abgeschlossen seien die Nachzahlungen in den Fällen, in denen Einkommen angerechnet werde. Dies ist bei Witwenrenten der Fall. Die Mütterente könne sich auf die Höhe der Hinterbliebenenrente auswirken, so Reimann. "Bei einer eigenen Rente von netto 755 Euro oder mehr werden 40 Prozent des darüber hinausgehenden Betrages von der Hinterbliebenenrente abgezogen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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