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Großteil der Bauarbeitnehmer nimmt erst im Winter Urlaub

Archivmeldung vom 11.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche schuften sich teils zu Tote: Hauptsache produktiv (Symbolbild)
Deutsche schuften sich teils zu Tote: Hauptsache produktiv (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In dieser Woche gehen die Sommerferien in Bayern und Baden-Württemberg zu Ende, und damit auch die Haupturlaubszeit in Deutschland. Umfragen zufolge nehmen zwei Drittel der Beschäftigten in den Sommermonaten mindestens zwei Wochen Urlaub. Nach Auswertungen von SOKA-BAU gehen auch viele Bauarbeitnehmer in den Sommerurlaub.

Im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft liegt in der Baubranche die Haupturlaubszeit aber im Winter, da aufgrund der Saisonabhängigkeit erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit häufig nicht gearbeitet werden kann. So nehmen rund 75 % der Bauarbeiter im Dezember Urlaub.

Damit Bauarbeitnehmer überhaupt einen zusammenhängenden Urlaub nehmen können, haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft vor 70 Jahren das Urlaubskassenverfahren ins Leben gerufen. Das Verfahren stellt sicher, dass alle Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer - unabhängig davon, bei welchem Betrieb sie sie erworben haben - zusammengefasst und somit übertragbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Urlaub auch noch im kompletten Folgejahr verfügbar. Und auch wenn nach Ablauf dieses Jahres Urlaubstage verfallen sein sollten, zahlt SOKA-BAU auf Antrag eine Entschädigung für die verfallenen Urlaubsansprüche aus. Ein System, das es nur in der Bauwirtschaft gibt und sich bewährt hat. Von diesem haben im vergangenen Jahr rund 82.000 Arbeitgeber und mehr als 850.000 in- und ausländische Arbeitnehmer der Baubranche profitiert. Das Urlaubsverfahren stellt nämlich auch sicher, dass ausländische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen ihren Urlaub und mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn erhalten und somit Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird.

Von den Vorteilen des Urlaubsverfahrens für die Baubranche berichtet Lisa Schaber von der Schaber Baugesellschaft mbH in Karlsruhe in einem Video auf der Homepage von SOKA-BAU (www.soka-bau.de/urlaub)


Quelle: SOKA-BAU (ots)

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