Inflationsrate im April 2023 bei +7,2 %: Inflationsrate geht den zweiten Monat in Folge leicht zurück - insbesondere die Nahrungsmittelpreise halten die Inflationsrate weiterhin hoch
Archivmeldung vom 10.05.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Inflationsrate in Deutschland - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - lag im April 2023 bei +7,2 %. Im März 2023 hatte die Inflationsrate noch bei +7,4 % gelegen. "Die Inflationsrate hat sich damit den zweiten Monat in Folge abgeschwächt, bleibt jedoch auf einem hohen Niveau", sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: "Die Nahrungsmittel bleiben auch im April der stärkste Preistreiber unter den Waren und Dienstleistungen im Warenkorb." Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im April 2023 gegenüber dem Vormonat März 2023 um 0,4 %.
Energieprodukte binnen Jahresfrist um 6,8 % teurer
Die Preise für Energieprodukte lagen im April 2023 um 6,8 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Teuerung der Energieprodukte hat sich nach einer deutlichen Abschwächung im März 2023 (+3,5 %) damit wieder verstärkt, lag aber weiterhin unterhalb der Gesamtteuerung. Verantwortlich für den seit März 2023 unterdurchschnittlichen Preisauftrieb der Energie binnen Jahresfrist ist insbesondere ein Basiseffekt aufgrund der starken Preisanstiege im Vorjahr infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Haushaltsenergie insgesamt verteuerte sich von April 2022 bis April 2023 mit +21,1 % jedoch nach wie vor besonders stark: Überdurchschnittlich erhöhten sich hier die Preise für Erdgas (+33,8 %) sowie für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (+29,8 %). Auch für Strom (+15,4 %) und Fernwärme (+12,3 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich mehr als vor einem Jahr bezahlen. Hingegen verbilligte sich leichtes Heizöl mit -21,8 % deutlich, Kraftstoffe waren um 9,4 % günstiger als vor einem Jahr. Insgesamt ist die Preisentwicklung bei Energie durch viele Faktoren geprägt, so auch durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme, die seit Januar 2023 wirksam sind.
Nahrungsmittel bleiben Preistreiber und verteuerten sich binnen Jahresfrist um 17,2 %
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im April 2023 überdurchschnittlich um 17,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich binnen Jahresfrist etwas abgeschwächt, im März 2023 hatte er noch bei +22,3 % gelegen. Im April 2023 wurden jedoch wie bereits in den vorherigen Monaten bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet, vor allem bei Molkereiprodukten (+34,8 %), Brot und Getreideerzeugnissen (+21,3 %), Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchten (+19,7 %) sowie Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren (+19,6 %).
Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,8 %
Im April 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +7,2 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln lag mit 5,8 % deutlich niedriger und zeigt, wie stark die Nahrungsmittelpreise die Gesamtteuerung prägen. Gleichzeitig wird durch diese Kenngröße deutlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag der Verbraucherpreisindex ohne Energie und Nahrungsmittel über der Fünf-Prozent-Marke und hat sich seit Jahresbeginn weiter erhöht (Januar 2023: +5,6 %; Februar 2023: +5,7 %; März 2023: +5,8 %).
Waren verteuerten sich gegenüber April 2022 um 9,3 %
Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im April 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 9,3 %. Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +11,4 % besonders stark, vor allem infolge des Preisanstiegs bei Nahrungsmitteln. Spürbar teurer waren hier außerdem Bier (+15,0 %), Verbrauchsgüter für die Körperpflege (+14,4 %) und alkoholfreie Getränke (+13,5 %). Die Preise von Gebrauchsgütern lagen gegenüber April 2022 um 5,9 % höher, darunter zum Beispiel Möbel und Leuchten (+9,9 %) sowie Haushaltsgeräte (+7,7 %).
Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,7 %
Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im April 2023 um 4,7 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 2,0 %. Weitaus deutlicher erhöhten sich unter anderem die Preise für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+14,8 %), für Pauschalreisen sowie Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (jeweils +10,4 %). Binnen Jahresfrist verbilligten sich hingegen die Telekommunikationsdienstleistungen (-1,0 %).
Preisanstieg gegenüber Vormonat um 0,4 %
Im Vergleich zum März 2023 stieg der Verbraucherpreisindex im April 2023 um 0,4 %. Teurer wurden unter anderem Bekleidungsartikel (+1,8 %) und Übernachtungen (+1,6 %). Auch die Preise für Energie insgesamt zogen an (+0,7 %), trotz Preisbremse insbesondere für Fernwärme (+3,3 %). Auch Kraftstoffe insgesamt wurden teurer (+1,6 %, darunter Superbenzin: +2,8 %, dagegen Dieselkraftstoff: -2,1 %). Günstiger als einen Monat zuvor waren leichtes Heizöl (-3,1 %) und Erdgas (-0,3 %). Auch für Nahrungsmittel insgesamt mussten die privaten Haushalte im Vormonatsvergleich etwas weniger bezahlen (-0,8 %). Hier gingen vor allem die Preise für Gemüse (-7,5 %, darunter frisches Gemüse: -10,0 %) sowie für Speisefette und Speiseöle (-3,0 %, darunter Sonnenblumenöl, Raps oder Ähnliches: -8,2 %; Butter: -3,6 %) zurück.
Methodische Hinweise:
Bereits seit Anfang April kann nun auch das sogenannte "Deutschlandticket" erworben werden, dies hat auf das Aprilergebnis jedoch keine Auswirkung, sondern wird erst ab Mai 2023 - dem Monat, in dem das Ticket erstmalig genutzt werden kann - im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Auswirkungen auf die aktuellen Ergebnisse haben vor allem Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, die insbesondere den Energiepreisanstieg begrenzen sollen. So traten im Jahr 2023 die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme rückwirkend ab Januar 2023 in Kraft. Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den unterschiedlichen Entlastungsmaßnahmen und der Wirksamkeit auf den Verbraucherpreisindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI. Diese Unterschiede (Erfassungsbereich, Methodik und Gewichtung) erklären die teilweise deutlichen Abweichungen zwischen VPI und HVPI für Deutschland. Hierzu sind Erläuterungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes und ein Methodenpapier verfügbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)