Lohnspreizung: Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden nimmt ab
Archivmeldung vom 14.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden hat sich zwischen 2014 und 2018 leicht verringert. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) im Jahr 2014 einen Stopp der sogenannten Lohnspreizung berichtet hatte, zeigen die Ergebnisse der Verdienststrukturhebung 2018 erstmals eine Tendenz zur Lohnangleichung zwischen Gering- und Besserverdienenden: 2018 erzielten Besserverdienende das 3,27-Fache des Bruttostundenverdiensts von Geringverdienenden, während es 2014 noch das 3,48-Fache gewesen war.
Lohnunterschiede verringern sich im Osten stärker als im Westen
Besonders deutlich schließt sich die Lohnschere in Ostdeutschland. Hier erzielten Besserverdienende 2018 einen um das 2,80-Fache höheren Bruttostundenverdienst als Geringverdienende, 2014 war es noch das 3,31-Fache gewesen. In Westdeutschland war dieser Trend deutlich schwächer (2014: 3,47; 2018: 3,29).
Mindestlohn wirkt bei Geringverdienenden
Eine Angleichung des Verdienstunterschieds zwischen Ost- und Westdeutschland ist insbesondere bei den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) zu beobachten. Ein Auslöser dieser Entwicklung ist der zum 1. Januar 2015 eingeführte bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn. 2018 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro, aktuell liegt er bei 9,35 Euro. Bei den Besserverdienenden (obere 10 % der Lohnskala) ist eine Angleichung zwischen Ost und West hingegen nicht zu beobachten.
Anteil der Beschäftigung im Niedriglohnsektor im Osten deutlich gesunken
Insgesamt zählten 2018 gut ein Fünftel (21,1 %) der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zum Niedriglohnsektor, wobei dieser Anteil in Ostdeutschland mit 29,1 % noch immer deutlich größer war als in Westdeutschland (einschließlich Berlin) mit 20,0 %. Während der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse unter der Niedriglohnschwelle in Ostdeutschland 2018 im Vergleich zu 2014 deutlich um 5,4 Prozentpunkte gesunken ist, stieg er in Westdeutschland leicht um 0,7 Prozentpunkte. Wenngleich hier eine Tendenz zur Annäherung erkennbar ist, war der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor im Osten 2018 aber noch immer um 9,1 Prozentpunkte höher als im Westen. Der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Hochlohnbereich ging sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland leicht zurück. Dabei lag er 2018 im Westen mit 22,3 % fast doppelt so hoch wie im Osten mit 11,2 %.
Methodische Hinweise:
Dies sind Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018, bei der alle vier Jahre mit einer geschichteten Stichprobe von 60 000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. Das Dezilsverhältnis ist ein Maß zur Messung des Abstands zwischen Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 %). Hierfür wird der Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2018: 31,76 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Bruttostundenverdienst, bis zu dem Geringverdienende reichen (2018: 9,71 Euro). Damit ergibt sich für 2018 eine Lohnspreizung von 3,27 (31,76 Euro/9,71 Euro).
Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigten, die weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also brutto 11,05 Euro je Stunde im April 2018) erhalten. Zum Bereich des Hochlohns zählen alle Beschäftigten, die mehr als das Eineinhalbfache des mittleren Verdienstes erhalten (24,87 Euro brutto je Stunde).
Weitere Informationen über die Verteilung der Bruttoverdienste und Arbeitszeiten sowie über die Höhe der Verdienste nach Wirtschaftszweig, Beruf, Ausbildung, Alter und Geschlecht bietet die Fachserie 16 "Verdienststrukturerhebung". Informationen zu regionalen Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen östlichen und westlichen Bundesländern 30 Jahre nach der deutschen Vereinigung finden Sie auf unserer Themenseite "30 Jahre Deutsche Einheit".
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)