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Umfrage: Mehrheit der Unternehmen erfasst Arbeitszeit der Mitarbeiter

Archivmeldung vom 08.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Schon vor der Umsetzung des entsprechenden EuGH-Urteils in deutsches Recht erfasst die Mehrheit der deutschen Unternehmen die Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Das ergab die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung aus dem zweiten Quartal 2019, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

Demnach erfassen rund 82 Prozent der Unternehmen die Arbeitszeiten aller Angestellten; 51 Prozent nutzten ein elektronisches System, 16 Prozent ließen die Mitarbeiter selbst dokumentieren, analoges Stempeln und andere Varianten seien weniger verbreitet, heißt es in der Studie. Rund neun Prozent erfassten bei einem Teil der Belegschaft die Arbeitszeiten. Nur bei rund neun Prozent der Unternehmen finde überhaupt keine systematische Erfassung statt. Beim Umgang mit Mehrarbeit gebe es in einzelnen Unternehmen mehrere Ansätze, weshalb bei der entsprechenden Frage Mehrfachnennungen möglich waren.

Rund drei Viertel der Befragten nutzten Überstundenkonten, auf die geleistete Mehrarbeit übertragen und später in Freizeit umgewandelt werden könne, heißt es in der Personalleiterbefragung weiter. Bei 47 Prozent der Unternehmen sei es üblich, Überstunden auszuzahlen. 26 Prozent wandelten Überstunden auch in Urlaub um. 29 Prozent der Befragten betrachteten Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten. Befragt nach den vermuteten Auswirkungen einer verschärften Dokumentationspflicht, antworteten 54 Prozent, dass sie einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand erwarteten.

35 Prozent erwarteten keine Auswirkungen. 34 Prozent erwarteten weniger Flexibilität, heißt es in der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung, über die die "Welt am Sonntag" berichtet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch erfassen müssen. Die Umsetzung liegt nun bei den EU-Mitgliedsstaaten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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