Unverhältnismäßig und unrechtmäßig: notebooksbilliger.de wehrt sich gegen Bußgeldbescheid der Datenschutzbeauftragten
Archivmeldung vom 08.01.2021
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Freigeschaltet durch André OttDer Online-Händler notebooksbilliger.de AG (NBB) hat Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,4 Millionen Euro eingelegt, den die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht am 21. Dezember 2020 gegen das Unternehmen verhängt hat.
Oliver Hellmold, CEO von notebooksbilliger.de sagt dazu: "Das Bußgeld ist völlig unverhältnismäßig. Es steht in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes. Wir halten den Bescheid für nicht rechtmäßig und fordern seine Aufhebung."
Versandunternehmen kontrollieren Warenfluss per Video
In einem bereits 2017 begonnenen Kontrollverfahren hatte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte NBB veranlasst, den Einsatz von Videokameras teilweise zu ändern. Das Unternehmen kooperierte eng, um eine vollständige Compliance mit der DSGVO auch aus Sicht der Behörde sicherzustellen.
NBB nutzt Kameras, um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard.
Vorwurf der Mitarbeiterüberwachung haltlose Unterstellung
Deshalb wehrt sich NBB vehement gegen die von der Datenschutzbeauftragten geäußerte Unterstellung, der Onlinehändler habe systematisch Leistungen und Verhalten seiner Mitarbeiter überwacht. Diese Darstellung ist ebenso falsch wie unverantwortlich. Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Es war auch technisch überhaupt nicht dafür ausgestattet.
NBB CEO Oliver Hellmold: "Wir sind ein überschaubarer Mittelständler und kein anonymer Großkonzern. In unseren Lagern und Versandzentren arbeiten kleine Teams, da benötigen Vorgesetzte keine Videoaufnahmen, um Mitarbeiter beurteilen zu können. Sofern die Datenschutzbeauftragte Niedersachsen etwas anderes suggeriert, ist dies grob falsch und gefährdet unseren guten Ruf."
Bedauerlicherweise hat es die niedersächsische Datenschutzbeauftragte während der Dauer des dreijährigen Verfahrens nicht für erforderlich gehalten, der Einladung von NBB zu folgen und sich den Einsatz der Kameras selbst anzusehen. Hätte die Behörde sich vor Ort ein eigenes, genaues Bild gemacht, hätte sie den Vorwurf der Mitarbeiterüberwachung nicht aufrechterhalten können.
CEO Hellmold: "Es ist absurd, dass eine Behörde ein Bußgeld von mehr als 10 Millionen Euro verhängt, ohne den Sachverhalt ausreichend zu ermitteln. Offenbar soll hier auf Kosten unseres Unternehmens ein Exempel statuiert werden, das mit notebooksbilliger.de nur wenig zu tun hat. Es geht darum, ein möglichst abschreckendes Bußgeldregime in Sachen Datenschutz zu etablieren."
NBB fordert Rechtssicherheit für den deutschen Mittelstand
Seinen Einspruch führt notebooksbilliger.de auch stellvertretend für andere Mittelständler, denen jederzeit ähnlich ungerechte Verfahren drohen könnten. Im Digitalzeitalter ist Datenschutz ein wichtiges Rechtsgut. Oliver Hellmold: "Wir stehen voll und ganz hinter der DSGVO, aber der aktuelle Umgang mit ihr verursacht enorme Rechtsunsicherheit und bedroht so die Leistungsfähigkeit des Mittelstands in Deutschland. Dadurch leisten Datenschützer ihrem Anliegen am Ende einen Bärendienst."
Datenschutz-Bußgeld durch Gericht neu zu bewerten
NBB wird bei seinem rechtlichen Vorgehen gegen den Bescheid durch Datenschutz-Spezialist Hanno Timner von der Kanzlei Morrison & Foerster und den Berliner Strafverteidiger Uwe Freyschmidt vertreten. Timner und Freyschmidt hatten im November 2020 vor dem Landgericht Bonn für 1&1 eine Reduktion des vom Bundesdatenschutzbeauftragten verhängten Bußgeldes um mehr als 90 Prozent erstritten. Rechtsanwalt Timner sagt: "Wie bereits dieses Urteil gezeigt hat, kann der Umsatz eines Unternehmens nicht die entscheidende Bemessungsgrundlage sein. Wir halten das verhängte Bußgeld gegen notebooksbilliger.de für eindeutig unverhältnismäßig".
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Bußgeldhöhe wird nicht der einzige Ansatz beim Einspruch gegen den Bescheid sein, wie Strafrechtler Freyschmidt ergänzt: "Wir werden vor Gericht einige Fragen auf den Prüfstand stellen. Insbesondere wird zu klären sein, ob die Datenschutzbehörde darauf verzichten konnte, einen konkreten Verstoß einer Leitungsperson im Unternehmen festzustellen."
Quelle: notebooksbilliger.de (ots)