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VW-Anlegerklage: Wertpapierschützer fordern direkte Managerhaftung

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Mit Blick auf das an diesem Montag begonnene Musterverfahren gegen Volkswagen fordern Aktionärsschützer, Manager künftig persönlich haften zu lassen, wenn sie Informationspflichten verletzen. "Die Politik sollte den Fall VW zum Anlass nehmen, Aktionären einen direkten juristischen Durchgriff auf verantwortliche Manager zu geben, statt sie dazu zu zwingen, gegen ihr eigenes Unternehmen zu klagen", sagte Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). "Wenn die Manager gegenüber den Anteilseignern persönlich haften müssten, wäre das ein starkes Signal."

Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe es bereits Mitte der 2000er gegeben, er sei dann aber vom damaligen Finanzminister Hans Eichel (SPD) kassiert worden. In Braunschweig läuft seit Montag das Musterverfahren von Kapitalanlegern gegen VW. Dabei geht es um die Frage, ob der Autobauer die Anleger zu spät über den Abgasbetrug informiert hat. "Die Indizien werden immer erdrückender, dass Volkswagen die Vorgänge zu spät gemeldet hat", sagte Kurz. Die DSW vertritt die Interessen von Privatanlegern und ist selbst nicht am Musterverfahren in Braunschweig beteiligt, das vor allem von institutionellen Investoren angestrengt wurde.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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