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SoFFin hält nach Kapitalerhöhung 90 Prozent an Hypo Real Estate Holding AG

Archivmeldung vom 03.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung haben die Aktionäre der HRE heute mit 73,95 Prozent der Stimmen eine Kapitalerhöhung in Höhe von 2,96 Mrd. Euro beschlossen. Die Aktien werden zum satzungsmäßigen Nennwert in Höhe von 3 Euro ausgegeben, das Bezugsrecht der anderen Aktionäre wurde zugunsten des SoFFin ausgeschlossen. Dieser hält nach Zeichnung aller Anteile aus der Kapitalerhöhung 90 Prozent an der HRE.

Wie angekündigt beabsichtigt der SoFFin als nächstes die Einleitung eines aktienrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens zum Zwecke der vollständigen Übernahme der HRE.

Prof. Dr. Hannes Rehm, Sprecher des Leitungsausschusses des SoFFin: "Wir sind erleichtert, dass wir von der Möglichkeit der Enteignung keinen Gebrauch machen müssen. Ich danke allen Aktionären, die mit der Annahme des Übernahmeangebots sowie dem Beschluss über die Kapitalerhöhung den Weg für einen reibungslosen Prozess zur schnellen Stabilisierung der HRE geebnet haben."

Die HRE war im September vergangenen Jahres in eine akute Schieflage geraten. Angesichts der Größe der Bilanz, der Refinanzierungsstruktur und des Umfangs des Derivatebuchs hätte eine Insolvenz der HRE gravierende, kaum abschätzbare Auswirkungen auf die deutsche und internationale Wirtschaft. Um das Vertrauen in den deutschen Finanzsektor nicht zu gefährden, sieht es die Bundesrepublik Deutschland als ihre Pflicht an, die HRE zu stabilisieren und ihre Überlebensfähigkeit nachhaltig zu sichern.

"Unser Ziel ist die Rettung der HRE. Hierfür ist ein entschiedenes und zügiges Agieren auch auf Seite der Anteilseigner von größter Bedeutung. Um dies sicherzustellen, ist die 100 %-ige Übernahme der HRE erforderlich. Nachdem bedeutende Beträge in die HRE aus einem gesamtvolkswirtschaftlichem Interesse heraus investiert wurden, schulden wir dies nicht zuletzt dem Steuerzahler", so Prof. Dr. Hannes Rehm.

Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds wird von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet. "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" wird er anlassbedingt und wegen seiner zeitlichen Befristung genannt. Der Fonds wurde am 17. Oktober 2008 aufgrund des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen.

Quelle: SoFFin

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