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Prominente Opfer im Postbank-Datenskandal

Archivmeldung vom 26.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Freier Blick auf Girokonten. Bild: postbank / GoMoPa
Freier Blick auf Girokonten. Bild: postbank / GoMoPa

Wollen Sie mal eben nachschauen, wieviel Geld auf das Postbank-Girokonto von Springerchef Mathias Döpfner (46, rund 5,5 Millionen Euro Jahresssälar) eingegangen ist? Zumindest für die 4.000 freien Mitarbeiter der im Jahre 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG ist das überhaupt gar kein Problem. Die freien Mitarbeiter dürfen sich mit Ausnahme von einigen Postbankchefs jedes Postbankkonto ansehen.

Inzwischen kursieren von den prominenten Bankkunden Girokontoauszüge und Briefwechsel, erfuhr der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von der Stiftung Warentest in Berlin, der mehrere Kontoauszüge vorliegen.

Betroffen sind neben Döpfner auch noch zahlreiche weitere Prominente wie der frühere Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, oder der Vorstand der Stiftung Warentest, Werner Brinkmann.

Verstoß gegen Datenschutz

Das sei ein Skandal, befindet die Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen, in deren Zuständigkeit die Bonner Postbank fällt. Die Behörde hat die frei kursierenden Datensätze überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass alle betroffenen Postbankkunden laut Dateneintrag der Weitergabe ihrer Daten nicht zugestimmt haben. Mit der Weitergabe dieser Daten an die Berater verstößt die Postbank gegen Datenschutzbestimmungen – und das ist ihr auch bewusst. Aus Finanztest vorliegenden Arbeitsanweisungen des Postbankvertriebs geht hervor, dass die Mitarbeiter auch dann auf die Daten zugreifen können, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt hat. Die Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen hält es für unzulässig, dass freie Berater der Postbank die Girokonten der Kunden einsehen können. Unzulässig ist die Datenweitergabe nach Ansicht der Behörde selbst dann, wenn Kunden die Einwilligungserklärung der Postbank zur Weitergabe von Daten unterschrieben haben. Die Einwilligungserklärung umfasse nicht den Blick auf sämtliche Kontobewegungen.

Keine Stellungnahme der Postbank

Die Postbank, die bereits von der Stiftung Warentest zum Wochenende zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, schweigt bislang zu den Vorwürfen eines Datenlecks. Der Hintergrund, warum die Postbank Tausenden von freien Handelsvertretern detaillierten Einblick in Millionen Girokonten ihrer Kunden gewährt, liegt darin, dass die Postbank damit den Verkauf ihrer Produkte fördern will. Die Daten sollen laut interner Postbankanweisung freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG bei ihrer Arbeit helfen. Das Vertriebsunternehmen mit den freien Handelsvertretern verkauft Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingeht, können die Berater den Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen. Laut Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen ist das verboten. Die Kontodaten einzelner Chefs der Postbank-Gruppe sind nach Recherchen von Finanztest vor dem Blick der Berater extra geschützt.

Freie Mitarbeiter sollen über ihr Wissen beim Kunden schweigen

Der Zugang zu den Kontodaten der vermögenden Kunden ist für die freien Mitarbeiter ganz einfach. Dazu brauchen die Vertreter lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben. Dann können sie nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat – sie haben ebenso Einsicht in alle Kontobewegungen. Auch wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an die freien Mitarbeiter nicht zugestimmt hat, kann der Berater die Kontodaten lesen. Nach internen Unterlagen gibt die Postbank Finanzberatung AG ihren Mitarbeitern hier vor, diese Informationen zwar zu nutzen, aber ihr Wissen im Kundengespräch vor den Kunden geheim zu halten.

Tipps für Postbank-Kunden

Postbankkunden, die nicht wollen, dass ihre Kontodaten eingesehen werden, sollten sich schriftlich an das Unternehmen wenden. Sie sollten die Postbank auffordern, die Weitergabe ihrer Daten zu stoppen. Kunden können außerdem verlangen, dass ihnen die Postbank über gespeicherte und weitergegebene Daten Auskunft gibt. Bereits gegebene Einwilligungserklärungen können Kunden jederzeit widerrufen.

Quelle: GoMoPa (Siegfried Siewert)

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