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Studie: Preisaufschläge heben Steuersenkung für Damenhygiene auf

Archivmeldung vom 14.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
OOPS! Rein zufällig, versehentlich, was für ein Wunder...(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Mehrwertsteuersenkung für Binden und Tampons hat zu deutlich höheren Verkaufspreisen bei Slipeinlagen geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Ifo-Instituts, in der die Preise für Damenhygieneartikel seit Anfang 2020 ausgewertet wurden.

Die Steuer wurde 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt, um die steuerliche Diskriminierung von Frauen beim Kauf von Hygieneartikeln abzumildern. "Die Mehrwertsteuersenkung für Binden und Tampons wurde zu 100 Prozent an die Verbraucherinnen weitergegeben", sagte Pascal Zamorski vom Ifo-Institut. "Das ist selten, der öffentliche Druck durch Petitionen und eine intensive Medienberichterstattung könnten dazu beigetragen haben."

Jedoch fast gleichzeitig hätten Unternehmen, die Tampons und Binden anbieten, die Preise für Slipeinlagen deutlich erhöht. Letztere waren von der Senkung der Mehrwertsteuer ausgenommen. "Abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit haben Unternehmen aus einer politischen Maßnahme Profit geschlagen, die Verbraucherinnen hätte entlasten sollen", sagte Zamorski.

Die reduzierte Mehrwertsteuer hat damit nur scheinbar für eine finanzielle Entlastung von Frauen geführt. Etwa ein Drittel der Frauen, die regelmäßig Binden und Tampons kaufen, greift auch zu Slipeinlagen. Die Ersparnis der Steuererleichterung haben sie damit zumindest teilweise verloren. "Frauen, die hauptsächlich Slipeinlagen kaufen, wurden durch die Mehrwertsteuerreform sogar belastet", sagte Florian Neumeier, Co-Autor der Studie.

Diese Situation verdeutliche, wie wichtig es sei, bei der Steuerpolitik die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Produkten und Märkten zu beachten, so das Institut. "Steuerliche Maßnahmen müssen die direkten Effekte auf die Zielprodukte sowie die indirekten Auswirkungen auf verwandte Güter berücksichtigen", sagte Neumeier. Nur so lassen sich unbeabsichtigte Konsequenzen und Marktverzerrungen vermeiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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