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Klage gegen Atomausstieg: EnBW scheitert vor Bonner Landgericht

Archivmeldung vom 06.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Energiekonzern EnBW ist mit seiner Atomklage gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg wegen des AKW-Moratoriums von 2011 vor dem Bonner Landgericht gescheiter: Das Gericht wies die Schadensersatzklage ab. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass EnBW es unterlassen habe, den Schaden durch die Einlegung eines Rechtsmittels abzuwenden.

Hätte der Konzern direkt nach der Ankündigung der Stilllegung im März 2011 geklagt, hätte die Klage nach Ansicht des Gerichts Aussicht auf Erfolg sowie eine aufschiebende Wirkung gehabt und den Schaden von EnBW abwenden können.

EnBW hatte wegen des dreimonatigen Betriebsverbots, das 2011 nach der Atomkatastrophe von Fukushima verhängt worden war, Schadensersatz verlangt. Der Konzern kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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