Insolvenzrisiko in der Reisebranche deutlich erhöht
Archivmeldung vom 08.02.2021
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Freigeschaltet durch André OttIn der Corona-Krise zählen die Reisebüros und Reiseveranstalter zu den am stärksten betroffenen Branchen in Deutschland. Im Juni 2020 sahen sich 85% der befragten Reisebüros und Reiseveranstalter in ihrer Existenz bedroht (ifo Konjunkturumfrage, Sonderfrage Juni 2020;https://www.ifo.de/branchenatlas/reisebranche).
Eine Analyse des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL zeigt nun, dass die Folgen der Pandemie das Insolvenzrisko in der Reisebranche deutlich erhöht haben. Im Vergleich zum Februar 2020 ist die Zahl der finanzschwachen und damit insolvenzgefährdeten Reisebüros und Reiseveranstalter um 31,3 Prozent angestiegen. Insgesamt gelten derzeit 8 Prozent bzw. 1.810 Unternehmen aus der Reisebranche als insolvenzgefährdet (Stand Januar 2021). Im Februar 2020 lag der Wert bei 1.379 (6,1 Prozent). CRIFBÜRGEL untersuchte für die Auswertung die finanzielle Lage von insgesamt 22.600 Reisebüros und Reiseveranstalter in ganz Deutschland.
"Im Jahr 2021 könnte jedes zehnte Unternehmen aus der Reisebranche insolvenzgefährdet sein", sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Dr. Frank Schlein. "Da in den Insolvenzstatistiken vor allem die Vergangenheit abgebildet wird, sie gewissermaßen ein Blick in den Rückspiegel sind, werden sich die Auswirkungen aus dem letzten Jahr vor allem in den Insolvenzstatistiken 2021 bemerkbar machen", erklärt Schlein die Prognose.
Ein Blick auf die regionalen Zahlen zeigt, dass das Insolvenzrisiko aus Unternehmen aus der Reisebranche in allen Bundesländern angestiegen ist. Besonders deutlich in Rheinland-Pfalz (plus 47 Prozent), Bremen (plus 42 Prozent) und in Schleswig-Holstein (plus 40 Prozent). Bereits 2020 mussten mehr Unternehmen aus der Reisebranche eine Insolvenz anmelden. So stiegen die Pleiten der Reisebüros und -veranstalter von 83 (2019) auf 150 Fälle.
Für die Studie hat CRIFBÜRGEL Informationen zur Finanzlage von Firmen, die Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit geben, ausgewertet. Dazu zählen Angaben in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Mitarbeiter- und Umsatzzahlen oder Zahlungserfahrungen. Auch negative Gerichtsmerkmale wie Mahnverfahren, Inkasso-Überwachungen oder allgemeine Einträge im Schuldnerverzeichnis flossen ein.
Quelle: CRIF Bürgel GmbH (ots)