Landesbank Berlin klagt Namensrechte an Sparkasse ein
Archivmeldung vom 27.03.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Landesbank Berlin hat vor dem Berliner Landgericht eine Feststellungsklage erhoben, mit der sie das uneingeschränkte Nutzungsrecht an dem Namen "Sparkasse" erstreiten möchte. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).
Die Landesbank muss wegen EU-Auflagen die
Bankgesellschaft Berlin und mit dieser die Berliner Sparkasse
verkaufen. Sollte der potentielle Käufer den starken Markennamen
"Sparkasse" jedoch nicht erwerben dürfen, dürfte der Verkauf erheblich
weniger in die Kassen des Landes Berlin spülen. Der Deutsche
Sparkassen- und Giroverband sieht sich als alleiniger Inhaber des
Namensrechts. Ein Sprecher des DSGV sagte der FTD: "Es ist nicht
vertretbar, dass Berlin einen Vermögenswert reklamiert, der der
Gesamtheit der Sparkassen gehört."
Rückendeckung könnte die
Landesbank Berlin vom EU-Binnenmarktkommissar McCreevy bekommen. Dieser
entscheidet in den nächsten Tagen darüber, ob ein derzeit ruhendes
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufgenommen wird.
Das Verfahren richtet sich gegen das nach deutschem Recht geschützte
Namensmonopol der Sparkassen.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de