Negativzinsen: Sparer müssen zahlen
Archivmeldung vom 06.07.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie ersten Banken verlangen negative Zinsen, wenn Sparer hohe Summen anlegen wollen. Ein doppelter Nachteil, denn zum einen verringert sich dadurch ihr Erspartes statt sich zu vermehren und zum anderen können sie ihre Verluste nicht von der Steuer absetzen.
2015 ist für Sparer kein gutes Jahr. Die Zinsen bewegen sich nahe der Nullgrenze und seit 2014 verlangen erste Banken sogar Minuszinsen auf hohe Einlagen. Das heißt: Sparer werden nicht durch Zinsen belohnt, sondern zahlen sogenannte Strafzinsen oder Negativzinsen auf ihr gespartes Geld. Eine Realität, die man sich vor Jahren noch nicht vorstellen konnte.
Zahlen und nichts absetzen können
Seit 2009 verlangt der Fiskus 25 Prozent Steuer auf alle Zinsen, die Sparer bekommen. Diese sogenannte Abgeltungssteuer wird von deutschen Banken automatisch an das Finanzamt überwiesen. Im Umkehrschluss entspräche es der Logik, dass Sparer ihre Negativzinsen von der Steuer absetzen können - schließlich entstehen dem Anleger Verluste.
Mit dem Thema "Negative Einlagezinsen" hat sich nun auch der Fiskus beschäftigt und eine für den Staat einnahmenfreundliche Lösung gefunden: In einem Schreiben vom 27. Mai 2015 führt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus, dass negative Zinsen keine Zinsen sind, sondern eine Art "Verwahr- oder Einlagegebühr". Diese Feststellung hat für Sparer äußerst negative Konsequenzen, denn sie dürfen diese umdeklarierten Gebühren nicht als Werbungskosten absetzen - sie sind bereits mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro abgegolten. Für Banken bedeutet das weniger Bürokratie, für den Staat mehr Steuereinnahmen und für den Steuerzahler keine Möglichkeit, seine Negativzinsen abzusetzen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hält diese Vorgehensweise für sehr fraglich. "In Deutschland gilt die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit der Steuerbürger. Aus diesem Grund sind negative Zinsen zwingend negative Einnahmen und müssen als Verlust für den Sparer anerkannt werden", erklärt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. "Es ist absehbar, dass die Auffassung der Finanzverwaltung finanzgerichtlich überprüft wird und wohl auf schwachen Beinen steht."
EZB-Zinspolitik führt zu geringen Zinsen
Grund für die Negativzinsen ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB hat im September 2014 den Zinssatz für Einlagen von Banken auf minus 0,2 Prozent gesenkt. Das heißt, dass Banken draufzahlen müssen und diese Kosten an ihre Kunden weitergeben: Der Sparer muss zahlen.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots)