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CDA-Chef Laumann übt harsche Kritik an Gewerkschaften wegen zu hoher Managergehälter

Archivmeldung vom 18.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karl-Josef Laumann Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0
Karl-Josef Laumann Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Chef der CDU-Arbeitnehmervereinigung (CDA), Karl-Josef Laumann, hat den Gewerkschaften die Verantwortung für zu hohe Managergehälter in Konzernen wie VW zugewiesen. "Bei VW ist ein Managergehalt ohne die Zustimmung der IG Metall und der SPD-Landesregierung Niedersachsen nicht durchsetzbar. 60 Prozent der Mitglieder des Aufsichtsrats bei VW sind ,Genossen' und beschließen so einen Mist", sagte Laumann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Jeder IG-Metall-Vertreter, der da im Aufsichtsrat sitzt, muss doch wissen, dass sein Kollege am Band für ein Zehn-Millionen-Manager-Jahresgehalt 200 Jahre arbeiten müsste", sagte der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels. Er sehe nicht, dass die Gewerkschaftsvertreter da ihre Verantwortung wahrnähmen.

"Darüber müssen wir eine gesellschaftliche Debatte führen. Mitbestimmung bedeutet ja nicht nur, dass man über die Arbeitsbedingungen mitbestimmt, sondern es bedeutet auch, dass die Arbeitnehmervertreter auch eine Verantwortung für die Managergehälter haben." Laumann verwies darauf, dass er selbst seit mehr als 40 Jahren Mitglied der IG Metall sei. "Ich erwarte von meiner Gewerkschaft, dass sie da genauer hinschaut."

Der CDA-Chef sprach sich zudem für eine neue gesetzliche Regelung aus, wonach die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern gedeckelt werden soll. "Die Solidargemeinschaft der Steuerzahler muss sich nicht an der Finanzierung dieser abgehobenen Gehälter beteiligen", sagte Laumann. Er forderte zudem mehr Befugnisse für die Hauptversammlung von Unternehmen. "Der Aufsichtsrat kann weiter einen Vorschlag zur Bezahlung machen. Aber die Hauptversammlung soll entscheiden."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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