Chaos und Schonfrist durch Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz
Archivmeldung vom 24.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Die neu eingeführte Registrierungspflicht für Elektrogeräte in Deutschland, die heute in Kraft tritt, wirft den Handel in Europa zurück und beschädigt den gemeinsamen Binnenmarkt. Deutschland hat wieder einmal ein System mit Perfektionsanspruch entwickelt, das sich als wenig pragmatisch erweist.
Der Handel, und
davon sind insbesondere die Importeure und viele kleine und
mittelständische Unternehmen betroffen, wird unnötig erschwert. Es
müssen europaweit abgestimmte und handelsfreundliche Lösungen
gefunden werden." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des
Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in
Berlin anlässlich der heute ablaufenden Frist nach dem 'Elektro- und
Elektronikgerätegesetz'.
Ab dem 24. November 2005 dürfen Elektrogeräte in Deutschland nur
in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller sich beim
'Elektro-Altgeräte Register EAR' hat registrieren lassen. Dabei
gelten als Hersteller im Sinne des Gesetzes auch Importeure und
Händler, die Elektrogeräte unter eigenem Markennamen vertreiben.
Viele Unternehmen sind den ihnen auferlegten Verpflichtungen noch
nicht nachgekommen, die Gründe hierfür sind vielfältig: das viel zu
spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren, viele bis heute
ungeklärte Fragen zur Umsetzung des Gesetzes, das überaus
komplizierte viel zu aufwendige Verfahren zur Registrierung, die
lange Zeit ungeklärten Fragen zur Garantiestellung, die verzögerte
Anerkennung von Garantiesystemen oder die fehlenden Kapazitäten zur
Bewältigung der Antragsflut.
"Dieses Gesetz ist nicht bis zu Ende durchdacht. Die "Schonfrist",
die jetzt eingeführt werden soll, kann nur eine erste Notlösung sein.
Wir bemühen uns mit anderen darum, eine weiterreichende Regelung zur
Lösung des Problems zu finden. Schon jetzt ist abzusehen, dass nicht
alle Unternehmen rechtzeitig registriert werden können. Wir
empfehlenden Unternehmen alles zu tun, um zumindest eine
Vorregistrierung zu erreichen und, wenn dies nicht gelingen sollte,
die unternommen Bemühungen entsprechend zu dokumentieren", so Börner
abschließend.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA)