Bei Teilzeit wird noch falsch gerechnet
Archivmeldung vom 29.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAb nächster Woche gibt es das Elterngeld. Hiervon werden viele junge Familien profitieren! Eine Gruppe von Eltern wird jedoch nach dem neuen Gesetz massiv benachteiligt. Dass die vielen Arbeitslosengeld II beziehenden Familien einen Einkommensverlust im Vergleich mit dem Erziehungsgeld erleiden (einjährige, anstelle zweijähriger Leistung), ist bekannt.
Doch auch für Eltern, die beide
nebeneinander Teilzeitarbeit und Elterngeld verbinden möchten,
anstatt sich nacheinander dabei abzulösen, hat das Paragraphenwerk
mehr als einen "Schönheitsfehler".
"Steigt ein Partner ganz aus, gibt es in jedem Monat den vollen
Einkommensersatz von 67 Prozent des Gehalts. Teilen sich jedoch
Eltern die Familien- und Erwerbsarbeit genau zur Hälfte, indem sie
beide von einer vollen auf eine halbe Stelle reduzieren, verbrauchen
sie in jedem Monat zwei Elterngeldmonate."
so Christiane Reckmann, die Vorsitzende des bundesweiten
Familienverbandes Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF).
Reckmann
kritisiert die fatale Konsequenz:
"Das Modell 'gemeinsame Teilzeit/geteiltes Elterngeld' wird für
Familien denkbar unattraktiv. Denn hier endet der Leistungsanspruch
bereits nach sieben statt vierzehn Monaten."
Das ZFF bietet allen von diesem Fehler im Gesetz betroffenen Familien an, ihre Kritik zu sammeln und gegenüber der Politik weiter für eine Verbesserung des Elterngeldes einzutreten. Betroffene können sich per E-Mail ([email protected], Stichwort "Elterngeld in Teilzeit") an das ZFF wenden.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF)