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Existenzminimumbericht: Kinderfreibetrag steigt 2014 auf 4.440 Euro

Archivmeldung vom 07.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von derzeit 4.368 auf 4.440 Euro im Jahr 2014. Dies geht aus dem Existenzminimumbericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der am heutigen Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll. Er liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für alleinstehende Erwachsene wird der Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro demnach in zwei Stufen angehoben: Im kommenden Jahr steigt er zunächst auf 8.124 Euro und 2014 auf 8.352 Euro. Für Ehepaare legt das Finanzministerium ab 2014 zudem ein steuerfrei zu stellendes Existenzminimum von 14.004 Euro fest. Der Gesetzgeber gewährt Ehepaaren jedoch schon derzeit einen Freibetrag von 16.008 Euro pro Jahr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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