WBG Leipzig-West und DM Beteiligungen AG
Archivmeldung vom 15.07.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach der Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West (WBG) und der DM Beteiligungen AG (DM) hat die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt auch den Initiator der beiden Firmen im Visier. Gestern wurden die Büroräume des Nürnberger Kaufmanns Jürgen Schlögel und seines steuerlichen Beraters durchsucht, um Beweismaterial zu sichern.
Unterdessen bemühen sich verschiedene Anwälte, den rund 40.000
geschädigten Anlegern wenigstens ein Teil des verlorenen Kapitals zu
sichern. Beide Firmen hatten Inhaber-Teilschuldverschreibungen an
Anleger verkauft und dafür bis zu 6,75 Prozent Zinsen versprochen.
Der Schaden beläuft sich auf rund 600 Millionen Euro.
Der Hamburger Anlegerschutzanwalt Peter Hahn, dessen Kanzlei
bereits zahlreiche Anleihegläubiger beider Gesellschaften vertritt,
setzt sich für die zügige Einsetzung von Gläubigerausschüssen ein.
"In diesen wollen wir", so Anwalt Hahn, "als Vertreter der
Anleihegläubiger deren Interessen wirksam vertreten."
Hahn möchte versuchen, die Anleger vor einem Totalverlust zu
bewahren: "Bei der Insolvenz von Unternehmen, die
Schuldverschreibungen emittiert haben, greifen gesetzliche
Sonderregeln. Diese müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Oftmals sind die Banken als Hauptgläubiger eher an einem schnellen
Verfahren interessiert."
Ob Anleihegläubiger nach Anmeldung ihrer Insolvenzforderung eine
ausreichende Quote erhalten werden, ist nicht sicher. Beide
Gesellschaften haben weit mehr Verbindlichkeiten als zu verwertende
Vermögenswerte. Das Immobilienvermögen der Firmen dürfte daher
nahezu komplett an die Banken gehen. "Die Anmeldung der Forderung ist
für Anleger allein nicht ausreichend", meint Peter Hahn.
Hahn Rechtsanwälte prüfen deshalb auch eine mögliche Haftung der
Wirtschaftsprüfer und sonstiger Berater. Etwaige
Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung verjähren in drei Jahren,
spätestens in sechs Monaten ab Kenntnis der Prospektmängel. "Aus
unserer Sicht", so Hahn weiter,"macht es keinen Sinn, zunächst
abzuwarten. Geschädigte Anleihegläubiger von WBG und DM sollten
umgehend für ihre Interessen aktiv werden. Dies gilt insbesondere für
diejenigen, die über eine eintrittspflichtige
Rechtsschutzversicherung verfügen."
Quelle: Pressemitteilung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft