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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Aldi-Nord-Familie ein

Archivmeldung vom 11.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Nach zweijährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren gegen Mitglieder der Aldi-Nord-Familie eingestellt. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus Justizkreisen erfuhr, verwarfen die Strafverfolger den Vorwurf der Untreue in Millionenhöhe gegen zwei Töchter des verstorbenen Konzernerben Berthold Albrecht und deren Familienanwalt Andreas Urban.

Im August 2020 hatte Nicolay Albrecht, der einzige Sohn aus dem Berthold-Familienstamm, seine Schwestern bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Im Kern ging es um Gewinnausschüttungen aus einer der drei milliardenschweren Familienstiftungen des Aldi-Nord-Konzerns, die demnach zu Unrecht erfolgt sein sollen. Die milliardenschweren Stiftungen lenken das Discounter-Imperium und statten die Unternehmensgruppe bei Bedarf mit den entsprechenden Investments aus. Wer den Verwaltungsrat der jeweiligen Stiftungen kontrolliert, steuert die Geschicke bei Aldi-Nord. Bisher haben die Töchter von Berthold Albrecht sowie Familienanwalt Urban im Leitungsgremium der Jakobus-Stiftung das Sagen.

Der Vorwurf lautete demnach, dass die üppigen Zuwendungen dem Stiftungszweck widersprachen und somit illegal erfolgt seien. Zumal auch die Verwaltungsgerichte quer durch alle Instanzen die mehrheitliche Besetzung des Stiftungsrats durch die Nachkommen von Berthold Albrecht als rechtswidrig einstuften. Tenor: Dies verstoße gegen die zuletzt verfügte Satzung des verstorbenen Milliardärs.

Die Staatsanwaltschaft zog nach langen Ermittlungen einen anderen Schluss. So sieht die Stiftungs-Satzung zwar die Förderung des Aldi-Konzerns vor, zum anderen soll aber die Jakobus-Stiftung den Begünstigten (Destinatäre) aus dem Familienstamm Berthold Albrechts "einen angemessenen Lebensunterhalt" sichern. Wie hoch der konkret ausfallen soll, ist nicht definiert. Folglich sei kein Schaden und damit keine Untreuehandlung erkennbar, so die Begründung.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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