Versicherungswirtschaft: Rückabwicklung von Riester-Verträgen wäre verfassungswidrig
Archivmeldung vom 14.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie deutsche Versicherungswirtschaft hält eine Rückabwicklung von Riester-Verträgen für verfassungswidrig. Das sei zwar technisch möglich, sagte der Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Peter Schwark, dem Tagesspiegel (Freitagausgabe), aber rechtlich nicht. "Verträge sind einzuhalten", sagte Schwark.
Das gelte auch für die zugesagte staatliche Förderung: "Auch hinsichtlich der Förderung ist der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes einzuhalten", forderte der GDV-Geschäftsführer.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)