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KI-Gesetz: Bitkom sieht Unternehmen vor erheblichen Problemen

Archivmeldung vom 01.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: copyright free / Eigenes Werk

Der Informationsbranchenverband Bitkom rechnet mit massiven Schwierigkeiten für Unternehmen durch das Inkrafttreten des europäischen KI-Gesetzes an diesem Donnerstag.

"Deutsche und europäische Unternehmen haben erhebliche Probleme, sich auf die Umsetzung der Anforderungen des AI Acts vorzubereiten", sagte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Nach wie vor besteht erhebliche Rechtsunsicherheit im Hinblick auf zentrale Aspekte des AI Acts." So sei weiterhin unklar, was ein KI-System im Sinne der Verordnung überhaupt sei und in welche Risikoklasse es falle. "Bislang gibt es weder europäische Verhaltenskodizes für Hochrisiko-Anwendungen noch Praxisleitfäden für generative KI, die den Verordnungstext konkretisieren."

Mit dem Gesetz soll der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der EU geregelt werden. Wintergerst warnte, das KI-Gesetz könne kleinere Unternehmen vom KI-Einsatz abschrecken. "Gerade vor dem Hintergrund der kurzen Umsetzungsfristen stellen diese Rechtsunsicherheiten Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen und halten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen noch häufig davon ab, sich überhaupt mit dem AI Act zu befassen."

Auch die deutschen Behörden sieht der Bitkom-Präsident noch unzureichend für die Umsetzung des Gesetzes gerüstet. "Auf nationaler Ebene ist noch nicht klar, wie die Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren für die regulierten KI-Modelle und Anwendungen aussehen werden", sagte Wintergerst.

Der Bitkom-Chef rief nun die Bundesregierung zum Handeln auf: "Damit der AI Act deutsche und europäische KI-Innovationen vorantreibt und nicht behindert, muss die Bundesregierung daher zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen, das die Umsetzung bürokratiearm sowie praxisnah regelt." Gleichzeitig müsse die EU-Kommission Richtlinien erarbeiten, um Doppelregulierung und zusätzliche Bürokratie so gut es geht zu vermeiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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