Klink Wohnbau - BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte leiten Vollstreckung ein
Archivmeldung vom 25.02.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGegen die Klink Wohnbau AG mit Sitz in Stuttgart wurde vom Amtsgericht Berlin Spandau mit Datum vom 23.01.2008 ein Versäumnisurteil erlassen (Az.: 7 C 423/07), da Klink Wohnbau sich gegen die Klage nicht verteidigte.
Geklagt hatte eine Anlegerin auf Ausbezahlung ihres
Auseinandersetzungsguthabens, das ihr zusteht, von Klink Wohnbau wurde
der Anlegerin denn auch im Jahr 2004 mitgeteilt, dass ihr das
Auseinandersetzungsguthaben ausbezahlt werden würde. Trotz mehrerer
Mahnungen erfolgte bis Ende 2007 durch Klink Wohnbau keine Reaktion
mehr, geschweige denn eine Mitteilung über die Höhe oder Auszahlung des
Auseinandersetzungsguthabens.
Aus diesem Grunde wurde von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth, eine Klage auf Mitteilung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens eingereicht, da Klink Wohnbau sich nicht verteidigte, erließ das Amtsgericht Berlin Spandau gegen Klink Wohnbau das obige Versäumnisurteil. Nach Eintritt der Rechtskraft wurde von Rechtsanwalt Dr. Späth nun gegen Klink Wohnbau die Vollstreckung eingeleitet, um der Anlegerin doch noch zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens zu verhelfen.
Merkwürdig: Klink Wohnbau war vor einigen Jahren in die Rosenstraße 5
in 71640 Ludwigsburg umgezogen, inzwischen erfolgte jedoch, wie vom
Amtsgericht Spandau mitgeteilt wurde, eine weitere Verlegung des
Firmensitzes in die Hindenburgstraße 4, 71638 Ludwigsburg. Dies soll
die aktuelle Firmensitzadresse sein.
Mehrere Anleger berichten dem BSZ® e.V. dabei, dass diese
Adressenänderungen ihnen durch Klink Wohnbau nicht mitgeteilt worden
seien, auch die letzte Firmensitz-Änderung von der Rosenstraße 5 in die
Hindenburgstraße 4 erfolgte derart abrupt, dass hier durchaus Zweifel
an der Seriosität des Vorgehens angebracht sind. Auch in Internetforen
berichten Anleger davon, dass sie seit längerer Zeit vergeblich
versuchen, mit Klink Wohnbau Kontakt aufzunehmen, was ihnen weder
telefonisch, noch schriftlich oder per E-Mail gelungen sei. „Bei einer
derart merkwürdigen Geschäftspolitik ist es nicht verwunderlich, dass
beteiligte Anleger auf die Idee kommen, dass sie von Klink Wohnbau
hingehalten werden sollen“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Klink Wohnbau" anschließen.
Quelle: BSZ® e.V.