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Akzenta AG - Gutachter war befangen

Archivmeldung vom 01.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nur einen Tag nachdem ein neuer Erfolg der Akzenta AG in der Schweiz bekannt wurde, hat nun das Landgericht München eine wichtige Entscheidung getroffen.

Im Prozess gegen ehemalige Manager der Akzenta AG hat das Landgericht München II heute nach mehr als drei Monaten einem Antrag der Verteidigung aus dem Jahre 2007 entsprochen und das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Rödl & Partner“ abgelehnt.

Die Verteidigung hatte den Gutachtern massive Fehler und Befangenheit nachgewiesen.
Das Gutachten war im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden und war wesentlicher Bestandteil der „Begründung“ der Vorwürfe.

Die Akzenta AG sieht ihre Auffassungen erneut bestätigt. Seit 2006 hatte sie in umfangreichen Expertisen die Unhaltbarkeit der Vorwürfe nachgewiesen.

Quelle: Akzenta AG

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