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Grenzpreis für Strom 2016: - 1,6 % zum Vorjahr

Archivmeldung vom 24.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Grenzpreis für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2016 bei 12,49 Cent je Kilowattstunde. Damit ist der Grenzpreis um 1,6 % gegenüber dem Jahr 2015 gesunken - damals hatte er 12,69 Cent je Kilowattstunde betragen.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.

Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2016 - wie bereits im Vorjahr - auf 16,21 Cent je Kilowattstunde. Bei der Abgabe an Haushaltskunden nahmen die Versorgungsunternehmen 2016 im Durchschnitt 24,06 Cent je Kilowattstunde ein, das waren 0,3 % mehr als 2015.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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