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Rente mit 63 für Beamte wäre vergleichsweise günstig

Archivmeldung vom 16.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: derateru / pixelio.de
Bild: derateru / pixelio.de

Die Übertragung der Rente mit 63 auf Beamte wäre vergleichsweise günstig. Sie würde die Länder nur rund 30 Millionen Euro pro Jahr kosten – und damit gerade einmal 0,1 Prozent ihrer Pensionsausgaben, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Das ließe sich aus einer Stichprobe des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums errechnen.

Die Ministerialen nähmen an, dass lediglich etwa 20 Prozent ihrer Beamten überhaupt dafür in Betracht kommen. So können etwa Polizisten oder Feuerwehrleute bereits heute früher als mit 63 Jahren in Pension gehen. Lehrer wiederum haben keine Chance, bis zu diesem Alter 45 Berufsjahre zu erreichen.

Die Mainzer Experten rechnen zudem damit, dass nur rund die Hälfte der Anspruchsberechtigten die Chance auf den früheren Ruhestand auch nutzen würde, da überwiegend Beamte mit niedrigen Gehältern betroffen sind. Der Beamtenbund hatte gefordert, die für Angestellte geplante abschlagfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren auf Beamte zu übertragen. Mehrere Länder hatten das Ansinnen mit Verweis auf die hohen Kosten abgelehnt.

Auf Bundesebene streiten Union und SPD über die Umsetzung der Rente mit 63 für gesetzlich Versicherte. Die SPD-Linke fordert, Zeiten der Arbeitslosigkeit "unbegrenzt" bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre zu berücksichtigen. "Sonst würden wir zum Beispiel jene Menschen benachteiligen, die kurz nach der Wende ihren Job verloren haben", sagte Klaus Barthel, Chef der gewerkschaftsnahen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen.

Dagegen wollen Unionspolitiker maximal fünf Jahre Erwerbslosigkeit anrechnen. "Das ist sachgerecht", sagte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht. Auch der Rentenexperte der CDU, Peter Weiß, verweist auf die Fünfjahresgrenze: "Die Präzisierung muss im Gesetzgebungsverfahren erfolgen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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