Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Gesetzeslücke entdeckt: Lebensversicherte können doch noch bis Ende 2014 Milliarden Euro retten

Gesetzeslücke entdeckt: Lebensversicherte können doch noch bis Ende 2014 Milliarden Euro retten

Archivmeldung vom 09.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Bisher unbekannt: Auch nach Inkrafttreten des Reformgesetzes zu Lebensversicherungen (LVRG) können Kunden noch einen Großteil der Bewertungsreserven retten. Das haben Recherchen der Verbraucher-Webseite Finanztip ergeben. Das Gesetz tritt zwar in den nächsten Wochen in Kraft, davon ist aber nur ein kleiner Teil der Bewertungsreserven unmittelbar betroffen. Der überwiegende Teil ist in der Jahresdeklaration der Versicherer bereits für 2014 festgelegt und kann erst ab nächstem Jahr aus den Verträgen gekürzt werden. Das bestätigen schriftliche Aussagen des Bundesfinanzministeriums und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber der Finanztip-Redaktion. "Kunden haben damit doch noch Zeit, ihre Police zu prüfen und mit einer Kündigung möglicherweise mehrere Tausend Euro für sich zu retten", sagt Versicherungsexperte Saidi Sulilatu.

Der Bundestag hat vergangene Woche das LVRG beschlossen, dem der Bundesrat voraussichtlich am 11. Juli zustimmen wird. Mit dem Gesetz können Lebensversicherungen deutlich an Wert verlieren. Bisher ist man davon ausgegangen, dass es für eine Kündigung jetzt zu spät ist. Doch das stimmt nicht: Die Finanztip-Experten haben herausgefunden, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst nur ein kleiner Teil der Bewertungsreserven gekürzt werden kann, nämlich die sogenannten freien Bewertungsreserven. Ein Großteil der Bewertungsreserven, die Mindest- oder Sockelbeteiligung, wird dem Kunden bei einer Kündigung bis zum 1. Dezember noch ausbezahlt. Das Finanzministerium erklärte gegenüber Finanztip: "Die Unternehmen legen die Sockelbeteiligung im Rahmen ihrer Jahresdeklaration fest. Daran sind die Unternehmen gebunden." Auch die Aufsichtsbehörde BaFin könne daran nichts ändern.

Im Jahr 2013 enthielt jede Lebensversicherung laut Finanztip durchschnittlich 930 Euro an Bewertungsreserven, im Einzelfall sogar sehr viel mehr. Rund vier Millionen Verträge seien betroffen. "Insgesamt geht es hier um Milliardenbeträge, die sich Versicherte noch auszahlen lassen könnten. Die Versicherungswirtschaft hat daher kein Interesse daran, bekannt zu machen, dass sich eine Kündigung auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch lohnen könnte", sagt Sulilatu. "Nehmen wir an, ein Vertrag hat aktuell einen Wert von 40.000 Euro. Darin enthalten sind 2.000 Euro Bewertungsreserven. Von diesen fallen circa 400 Euro dem Gesetz zum Opfer. Die restlichen 1.600 Euro muss der Versicherer noch ausbezahlen, wenn der Kunde vor Ende des Jahres kündigt." Für wen sich allerdings eine Kündigung lohnt, müsse man im Einzelfall genau prüfen. Dafür stellt Finanztip auf seiner Internetseite einen Fragebogen und einen kostenlosen Excel-Rechner zur Verfügung.

Der Rechner ist auf http://www.finanztip.de/lebensversicherungs-rechner/ kostenlos nutzbar.

Quelle: Finanztip (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte lena in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige