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Zumwinkel in Telekom-Affäre von seinem früheren Anwalt schwer belastet

Archivmeldung vom 18.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche Telekom hat bei der Aufarbeitung ihrer Spitzelaffäre ihren früheren Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und ihren früheren Vorstandschef Kai-Uwe Ricke gezielt bei der Bonner Staatsanwaltschaft belasten lassen.

Die Möglichkeit dazu lieferte Zumwinkel offenbar selbst. Nach Informationen der Rheinischen Post hat der Telekom-Vorstand den früher für den Konzern tätigen Düsseldorfer Staranwalt Michael Hoffmann-Becking ausdrücklich von seiner anwaltschaftlichen Schweigepflicht entbunden. Dessen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft legen nun den Schluss nahe, das Zumwinkel und Ricke früher von den Spitzelaktionen im Konzern wussten. Der Chef-Jurist der Telekom, Manfred Balz, soll bereits vor knapp einem Jahr erfahren haben, dass Anwalt Hoffmann-Becking als früherer Rechtsberater von Ricke und Zumwinkel einiges über die Spitzenaffäre wusste. Nach Informationen der Zeitung kam die Telekom-Spitze auf die Idee, Hoffmann-Becking könne etwas von der Affäre wissen, als dieser ausgerechnet im Auftrag von Zumwinkel Ende Mai 2008 mit Chef-Jurist Balz über die aufgeflogene Affäre sprach. Dabei fand Balz zufällig heraus, dass Hoffmann-Becking nicht von Zumwinkel bezahlt wurde, sondern von der Telekom. Dieser entscheidende Unterschied gab Balz das Recht, Hoffmann-Becking von der Schweigepflicht zu entbinden und über die internen Vorgänge aus 2005 zu befragen. Als Hoffmann-Becking daraufhin erzählte, dass Zumwinkel und Ricke im Herbst 2005 offen vom illegalen Bespitzeln von Aufsichtsräten und Journalisten geredet hatten, schickte Balz ihn zur Staatsanwaltschaft Bonn.

Quelle: Rheinische Post

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