Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt
Archivmeldung vom 01.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.
„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“
Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).
Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde. Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.
Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) - gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.
„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.
VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.
Diese Zusage war doppelt falsch:
- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.
Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern. „Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.
VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird. „VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.
Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)