Bekanntmachung über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
Archivmeldung vom 12.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttBekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 b) und Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen:
Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 108617 mit Sitz in Frankfurt und der Geschäftsanschrift Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main, hat als Stabilisierungsmanager im Rahmen der erstmaligen Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie der STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68; WKN: A1TNU6; Börsenkürzel SF3) zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse am 30. Mai 2018 die nachstehend einzeln aufgeführten Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt: siehe Dokument zum Download.
Quelle: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG (ots)