Oberlandesgerichte Karlsruhe und Oldenburg wollen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen
Archivmeldung vom 11.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttIm VW Abgasskandal sind zwischenzeitlich massenhaft Urteile zulasten Volkswagen AG und der Händler ergangen. Erste Oberlandesgerichte haben auch hinsichtlich der Händler entschieden. Soweit ersichtlich hat jedoch bisher kein Oberlandesgericht zulasten der Volkswagen AG selbst entschieden bzw. dahingehend Hinweise erteilt. Nunmehr haben sich das Oberlandesgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Karlsruhe erstmals im Rahmen von Hinweisen in Berufungsverfahren positioniert.
In einem Hinweis des Oberlandesgerichts Oldenburg in dem Verfahren 2 U 9/18 hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 19.06.2018 den folgenden Hinweis erteilt:
"(...) weist der Senat in Vorbereitung auf die anstehende mündliche Verhandlung noch darauf hin, dass der Senat bei derzeitiger Würdigung des Sach-und Streitstandes davon ausgeht, dass das Landgericht die tatbestandlichen Voraussetzungen des §§ 826 BGB zu Recht bejaht hat."
Das Oberlandesgericht Oldenburg will damit offensichtlich mitteilen, dass das erstinstanzliche Urteil eines Landgerichts Bestand hat, mit dem die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde. Es wäre, soweit ersichtlich, das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich in dem Verfahren 13 U 17/18 in einem Hinweis vom 06.07.2018 positioniert. Gegenstand des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahrens war ein Urteil des Landgerichts Offenburg, 6 U 119/16.das Landgericht Offenburg hat als eines der ersten Landgerichte die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Die Volkswagen AG legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erteilte nunmehr erste Hinweise, die wie folgt lauten:
"Nach vorläufiger Rechtsauffassung des Senats spricht auch deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen. Ob die Haftung auch über § 831 BGB begründet werden kann, was nach dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchaus im Raum steht, hängt vom Parteivortrag in den jeweiligen Verfahren ab."
Das Oberlandesgericht Karlsruhe möchte damit offensichtlich mitteilen, dass es sehr gute Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB sieht. Außerdem sind Ansprüche gegen VW aus einer Haftung für Mitarbeiter wahrscheinlich, weil VW einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptierte. Außerdem sieht das Oberlandesgericht Karlsruhe sehr gute Erfolgsaussichten hinsichtlich der Rücktrittsklagen bei Händlern.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe federführend führt, teilt dazu mit: "Es sind erste sensationelle Hinweise von Oberlandesgerichten. Wir haben von Anfang an die Schadensersatzansprüche mit einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung begründet. Nunmehr sind auch die ersten Oberlandesgerichte auf unserer Linie und werden voraussichtlich die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilen. Die Chancen für die Geschädigten sind damit exorbitant gestiegen. Geschädigte sollten jetzt dringend vor Ende 2018 handeln, bevor die Ansprüche möglicherweise verjähren."
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)